Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 5

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Lehmberg“ auf dem Grundstück Flur Nr. 883/26 der Gemarkung Hagenhausen im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB weiterzuführen (Ergänzungsbeschluss).

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt. Sobald der städtebauliche Vertrag vorliegt wird empfohlen in einer darauffolgenden Sitzung die Planung für den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Lehmberg“ zu billigen und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB zu beschließen.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ergänzend eine textliche Festsetzung in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Lehmberg“ mit aufzunehmen, welche eine teilweise prozentuale Verpflichtung für Photovoltaikanlagen vorsieht.