Sitzung: 07.02.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0
Vorlage: KA/0001/2022
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt:
a) Folgende Vergaberichtlinien:
Vorgeschlagen
werden können sowohl Einzelkünstler*innen, als auch Gruppen (Chöre,
Musikensembles, Tanzgruppen, Theatergruppen, Schulklassen, etc.) aus allen
Sparten: darstellende Kunst, bildende Kunst, Musik und Literatur.
Ausschlaggebende
Auswahlkriterien sind technische und inhaltliche Qualität, Aktualität,
Kreativität
und Innovation.
b) Folgende vom
Künstler zu erfüllende Kriterien:
-
durch
Geburt, Leben oder Werk mit der Stadt verbunden
-
bis zum Bewerbungsschluss am 31.10. des
jeweiligen Jahres das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
Das
künstlerische Schaffen trägt eine individuelle, unverwechselbare Handschrift
c) Zusammensetzung
der Jury
Eine
Jury, die sich aus Vertretern der Stadt Altdorf, Mitgliedern des
Kulturausschusses und einer Fachkommission zusammensetzt, wählt unter den
eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen aus. Dies erfolgt künftig zusammen
mit der Wahl des Trägers des Kulturpreises der Stadt Altdorf