Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt:

 

a)       Folgende Vergaberichtlinien:

 

Vorgeschlagen werden können sowohl Einzelkünstler*innen, als auch Gruppen (Chöre, Musikensembles, Tanzgruppen, Theatergruppen, Schulklassen, etc.) aus allen Sparten: darstellende Kunst, bildende Kunst, Musik und Literatur.

Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind technische und inhaltliche Qualität, Aktualität,

Kreativität und Innovation.

 

b)      Folgende vom Künstler zu erfüllende Kriterien:

 

-          durch Geburt, Leben oder Werk mit der Stadt verbunden

-           bis zum Bewerbungsschluss am 31.10. des jeweiligen Jahres das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet

Das künstlerische Schaffen trägt eine individuelle, unverwechselbare Handschrift

 

c)       Zusammensetzung der Jury

 

Eine Jury, die sich aus Vertretern der Stadt Altdorf, Mitgliedern des Kulturausschusses und einer Fachkommission zusammensetzt, wählt unter den eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen aus. Dies erfolgt künftig zusammen mit der Wahl des Trägers des Kulturpreises der Stadt Altdorf