Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 9

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt eine vorhabenbezogene Bebebauungsplanänderung nach § 12 BauGB oder eine reguläre Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Stadelwiesenweg“, Ortsteil Unterrieden, für das Grundstück Flur Nr. 126/22 der Gemarkung Rieden abzulehnen.