Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Antrag zur Nutzungsänderung von Ladengeschäft in einen Friseursalon/Barbershop und Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 184 der Gem. Altdorf, Flurergasse 1, und lehnt den vorliegenden Antrag ab.

Die Werbeanlagen entsprechen bezüglich der grellen Farbgestaltung nicht der Werbeanlagensatzung. Ferner sind dauerhafte Folienbeklebungen der Schaufenster nach der Satzung generell nicht zulässig.  

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes von Ladengeschäft in Friseursalon.