Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

1.Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für eine Regeländerung am Wohnmobilstellplatz Weidentalstr. dahingehend zu, dass dort künftig eine Gebühr je Nutzungstag von 10,00 € erhoben wird. Weiterhin soll die angedachte Höchstparkdauer von 3 Tagen bestehen bleiben für dann insgesamt 30,00 €.

Die Gebührenerhebung soll ausschließlich bargeldlos über Mobiltelefon erfolgen.

Im Gegenzug wird auf die gesonderte Erhebung von Entgelten für die Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie verzichtet. Die bestehenden Automaten können somit entfallen.

Die geltende Parkgebührenverordnung ist entsprechend anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung und den Vollzug zu veranlassen.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

2. Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Fassung vom 27.09.2002 zu.

 

In Paragraph 1 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:

 

„Die Parkgebühr beträgt im Bereich Weidentalstr. am durch Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen 1010-67 StVO „Wohnmobile“ und ZZ 1040-32 StVO „mit Parkschein 3 Tage“ gekennzeichneten Wohnmobilstellplatz für jeden angefangenen Tag 10,00 € bis zu einer Höchstparkdauer von drei Tagen; somit 30,00 €.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die abschließenden Verfahrensschritte durchzuführen und die geänderte Verordnung durch Ausfertigung und Bekanntmachung in Kraft zu setzen.