Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss 1 Gemeinde Berg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 24  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 2 Gemeinde Leinburg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 24  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 3 Gemeinde Schwarzenbruck

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Schwarzenbruck wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 24  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 4 Markt Feucht

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die eingegangene Stellungnahme des Markt Feucht wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 24  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 5 Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

 

SG Planungsrecht

Die Rücknahme der FNP-Änderung im nördlichen Teilbereich entspricht zumindest teilweise dem Wunsch des Einwendungsgebers aus dem Jahr 2018.

 

Die Änderung des südlichen Teilbereichs ist eine Arrondierung der Wohnbauflächen von Rasch im Bereich des Ortskerns. Dazu ist zu beachten, dass für die westlich benachbarte Fläche die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorbereitet wird. Diese Fläche soll gem. § 13b BauGB entwickelt werden, so dass zusammen mit der vorliegenden Planung ein städtebaulich guter Abschluss der Siedlungsflächen von Rasch erfolgt. Als optische Trennung zur freien Landschaft dient die südliche Hecken- und Gehölzstruktur, die in beiden Fällen als „zu erhalten“ festgesetzt wird.

 

SG Naturschutz

Die Änderung des Flächennutzungsplans im nördlichen Teilbereich ist hinlänglich begründet, es wird an der bisherigen Begründung festgehalten.

Die Änderung des südlichen Teilbereichs ist eine Arrondierung der Wohnbauflächen von Rasch im Bereich des Ortskerns. Dazu ist zu beachten, dass für die westlich benachbarte Fläche die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorbereitet wird. Neben der reinen Wohnnutzung an dieser Stelle soll auch ein dringend benötigter Kindergarten realisiert werden. Diese Fläche soll gem. § 13b BauGB entwickelt werden, so dass zusammen mit der vorliegenden Planung ein städtebaulich guter Abschluss der Siedlungsflächen von Rasch erfolgt. Als optische Trennung zur freien Landschaft dient die südliche Hecken- und Gehölzstruktur, die in beiden Fällen als „zu erhalten“ festgesetzt wird.

Nach Rücksprache mit dem Einwendungsgeber am 27.01.2022 besteht mit der zuvor beschriebenen Vorgehensweise Einverständnis. Die Ablehnung aus naturschutzfachlicher Sicht wurde im Rahmen des Gespräches revidiert, an der beschrieben Änderung des Flächennutzungsplans wird somit festgehalten.

 

SG Wasserrecht

Sobald weitergehende Planungen angestrebt werden, wird der Einwendungsgeber entsprechend am Verfahren beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 6 Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 7 Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 8 Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 9 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Konkrete Angaben zur Entwässerung des Gebietes erfolgen erst auf Ebene des konkreten Bebauungsplans. Da für den südlichen Teilbereich noch keine entsprechende Planung vorliegt können auch noch keine Aussagen zur Entwässerung des Gebietes auf Ebene der Flächennutzungsplanänderung getätigt werden.

Sobald weitergehende Planungen angestrebt werden, wird der Einwendungsgeber entsprechend am Verfahren beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 10 Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 11 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 12 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaf und Forsten Roth-Weißenburg wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Für den nördlichen Änderungsbereich wird anstatt einer Wohnbebauung wieder landwirtschaftliche Nutzflächen vorgesehen, so dass hier keine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Belange erfolgt.

Der südliche Änderungsbereich war bisher als landwirtschaftliche Fläche mit einer Größe von ca. 0,1 ha im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt. Die Fläche liegt in direkter Anbindung an die vorhandenen Siedlungsflächen von Rasch. Faktisch wird die Fläche derzeit als Lagerplatz für Holz und als Grünfläche genutzt. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung liegt aktuell nicht vor. Aufgrund der umgebenden Hecken- und Gehölzstrukturen ist auch eine zusammenhängende Bewirtschaftung mit den umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht möglich.

Die weiteren Hinweise des Einwendungsgebers zur Erreichbarkeit von Nutzflächen und Hofstellen sowie zur Bewirtschaftung werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen eines noch nicht aufgestellten Bebauungsplans beachtet. Mit der vorliegenden Planung wird vorerst nur die Änderung der Darstellung auf Ebene des Flächennutzungsplans vorgenommen, die faktische Nutzung bleibt weiterhin erhalten.

Sobald weitergehende Planungen angestrebt werden, wird der Einwendungsgeber entsprechend am Verfahren beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 13 Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Amtes für ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 14 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Die Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmälern werden auf Ebene eines eventuell nachfolgenden Bebauungsplanes aufgenommen.

Für den südlichen Teilbereich wird der Hinweis auf Denkmalvermutungsflächen gem. Art. 7 BayDSchG in der weitergehenden Planung entsprechend berücksichtigt

Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans wird noch kein Eingriff in den Boden ermöglicht, somit ergeben sich vorerst auch keine Auswirkungen auf möglicherweise vorhandene Bodendenkmäler.

Sobald weitergehende Planungen angestrebt werden, wird der Einwendungsgeber entsprechend am Verfahren beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 15 Deutsche Telekom Technik

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Mit der vorliegenden Planung zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans geht noch keine konkrete Überplanung der Flächen einher.

Sobald weitergehende Planungen angestrebt werden, wird der Einwendungsgeber entsprechend am Verfahren beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 16 N-ERGIE Netz GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der N-ERGIE Nezt GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 17 PLEDOC GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der PLEDOC GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschuss 18 Stadtwerke Altdorf GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

 

Sparte Wasser

Das Vorhandensein der Wasserleitung im nördlichen Teilbereich ist bereits bekannt und bei der Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend berücksichtigt.

 

Ein Anschluss der südlichen Teilfläche an das Versorgungsnetz des Einwendungsgebers wird auf Ebene eines nachfolgenden Bebauungsplans berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden dann auch die erforderlichen Schutzstreifen für die Wasserleitung mit eingeplant.

 

Sparte Strom

Das Vorhandensein der Stromleitungen ist bereits bekannt und bei der Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend berücksichtigt.

Sobald weitergehende Planungen angestrebt werden, wird der Einwendungsgeber entsprechend am Verfahren beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 19 TenneT TSO GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 20 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 21 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 22 Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern Außenstelle Fürth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 23 Evang. Luth. Kirchengemeinde Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Evang. Luth. Kirchengemeine Altdorf wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 24 Fernstraßen Bundesamt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Fernstraßen Bundesamtes wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Die vom Einwendungsgeber benannte weitere Fachstelle wurde ebenfalls am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 25 Handwerkskammer für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Handwerkskammer für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 26 Handelsverband Bayern e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern e.V. wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 27 Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 28 Immobilien Freistaat Bayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Immobilen Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 29 Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Im nachfolgenden Bebauungsplan wird, soweit möglich, der Hinweis zum Erhalt der Hecken- und Gehölzstrukturen im südlichen Teil aufgegriffen.

Aus der vorliegenden Stellungnahme ergeben sich vorerst keine weiteren Veranlassungen.

 

Ja: 24  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 30 Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf für die Gebiete „Nähe Kirchbühlweg“ und „Am roten Baum“ in Rasch.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.