Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2020, sowie des Stadtrats vom 25.03.2021 und beschließt, nach 2021 nunmehr auch im Jahre 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen bei Gaststätten, Restaurants, etc., für Warenauslagen der Geschäfte, sowie für die Aufstellung der wöchentlichen Verkaufsstände als Entgegenkommen für die staatlich verordneten Betriebsbeschränkungen der immer noch fortdauernden CoVID19-Pandemie nochmals zu verzichten.

Die Verwaltung wird angewiesen, diesen Beschluss entsprechend bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen entsprechend umzusetzen.