Sitzung: 27.06.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Vorlage: SBA/0066/2022
1. Beschluss
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung, die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Hinter der Schule“; im Umfang der Flur Nr. 1632/8, 1632, 1631 und 1633; Albert-Schweitzer-Str./Neumarkter Str. einzuleiten (Grundsatzbeschluss). Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist in den Stadtrat einzubringen.
Ja: 20 Nein: 0
2. Beschluss
Alle Kosten des Verfahrens sind durch den privaten Bauherrn zu tragen.
Es ist durch diesen ein fachlich geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Vor Rechtskraft des Verfahrens ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der u.a. eine Bauverpflichtung zum Inhalt hat.
Ja: 20 Nein: 0
3. Beschluss
Der Stadtrat nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Das Konzept soll – ohne inhaltliche Festlegung – als Planungsgrundlage für den Bebauungsplanentwurf dienen.