Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

1. Beschluss Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

 

Planungsrecht:

zur Stellungnahme zur Änderung des FNP:

Die Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist bekannt. Auf die Stellungnahme der Fachstelle Naturschutz wird verwiesen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ergibt sich kein Handlungsbedarf.

Zur Stellungnahme zum Bebauungsplan:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rückbau wird im Durchführungsvertrag verankert und über Bürgschaften gesichert.

 

Immissionsschutz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Autobahndirektion wurde am Verfahren beteiligt, eine Stellungnahme liegt vor. Ein Blendgutachten liegt inzwischen vor. Es kommt zu dem Ergebnis, dass eine Blendwirkung in Richtung der Autobahn vermieden werden kann, indem eine von zwei Alternativen bei der Ausführung berücksichtigt werden:

                Alternative A:

Ausrichtung der Module auf 195°Südsüdwest bei einer Aufneigung von 18°

Alternative B:

Ausrichtung nach Süden bei einer Aufneigung von 18° mit einem Sichtschutz entlang der südlichen, der Autobahn zug-wandten Einfriedung. Die wirksame Höhe dieses Sichtschutzes muss entweder durch Berechnung oder durch Anpeilen über eine Messlatte anhand der nach Realisierung der Photovoltaik-anlage vorliegenden Geländehöhen und der sichtbaren Modul-flächen ermittelt werden. Eine überschlägige Ermittlung auf Basis der Höhen aus Google Earth ergab wirksame Sicht-schutzhöhen zwischen ca. 5,0 und 6,5 m.

Die Festsetzung unter Punkt 9.1 wird in der Entwurfsfassung wie folgt angepasst:

„Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Module nicht geblendet werden. Zum Ausschluss einer Blendwirkung sind die Modulreihen entweder auf 195° Südsüdwest bei einer Aufneigung von 18° auszurichten oder ein Blendschutz an der südlichen Einfriedung anzubringen. Die genaue Lage ist dem Vorhaben- und Er-schließungsplan zu entnehmen. Dimensionierung und Form der Abschirmung sind durch einen Gutachter zu ermitteln. Der Zaun darf dafür in notwendigem Maße am Ort der Blendschutzmaßnahme erhöht werden.“

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Naturschutz

zum Bebauungsplan:

Die Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist bekannt, eine Vorabstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde fand statt.

Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

Ein Antrag auf Erlaubnis oder Befreiung von der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes wird zu gegebener Zeit in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde gestellt.

Zu Eingriffsregelung:

Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich wird noch einmal entsprechend den Forderungen der Naturschutzbehörde überarbeitet.

 

Die Ausgleichsflächen sollen möglichst im direkten Umgriff des Eingriffes stattfinden. Die Anbauverbotszone der Autobahn ist von Bebauung freizuhalten, so dass sich diese Bereiche für eine ökologische Aufwertung und Anrechnung als Ausgleichsfläche anbieten. In der Entwurfsfassung wird für die Bereiche entlang der Autobahn ein Abschlag auf den Zielzustand um einen Wertpunkt angerechnet.

Die Anerkennung der Heckenpflanzung als Ausgleichsfläche ist nicht erforderlich, da der Ausgleichsbedarf durch Anrechnung der CEF-Maßnahmen gedeckt werden kann. An der Festsetzung als zweireihige Hecke wird festgehalten. Als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild wird diese Dimensionierung als ausreichend erachtet.

Die Festsetzungen zur Ausgleichsmaßnahme A2 (Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland wird wie folgt ergänzt:

„In den ersten drei Jahren ist zu Aushagerung der Flächen eine dreischürige Mahd mit einem Schröpf-schnitt im Frühjahr durchzuführen. Ab dem vierten Jahr ist der Aufwuchs ein- bis zweimal jährlich zu mähen. (…). Bei allen Ausgleichsflächen ist das Mähgut abzufahren.

 

Zu Artenschutz

Die genannten Gehölzinseln wurden nicht gerodet, sondern lediglich auf den Stock gesetzt. Der Bebauungsplan setzt beide Inseln bereits als zu erhalten fest.

Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde inzwischen durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass von der Planung ein Brutpaar der Feldlerche betroffen ist. Entsprechend wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in der Entwurfsfassung eine CEF-Maßnahme auf einer externen Fläche (Flurstück Nr. 1455, Gmkg. Eismannsberg) aufgenommen.

Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Artengruppe der Reptilien (Eidechsen) wurde ebenfalls geprüft. Es wurden jedoch keine Vorkommen festgestellt. Zudem befinden sich potentielle Habitate außerhalb des Geltungsbereiches durch einen Flurweg von diesem getrennt

 

Zu Generelles:

Die genannte Festsetzung unter Punkt 4.3 wird wie folgt ergänzt:

„Fahnenmasten und elektrische Wechselwerbeanlagen oder eine Beleuchtung der Werbeanlagen sind nicht zulässig“

 

Zum Flächennutzungsplan:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen

Die Darstellung der beiden Biotopflächen wird in die Entwurfsfassung der Änderung wiederaufgenommen.

 

Bodenschutz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Wasserrecht

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu Hinweise

                zu 1.:

Der Hinweis ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Zu 2:

Der Hinweis ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Zu 3.:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht vorgesehen.

Zu 4

Der Hinweis ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Zu 5

Der Hinweis ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten

                Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die genannten Anpassungen bzw. Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

2. Beschluss Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen.

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Änderungsbedarf an der Bauleitplanung besteht nicht. Der Bitte nach Mitteilung der Rechtskraft kann nach Abschluss des Verfahrens nachgekommen werden. Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

3. Beschluss Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu Stellungnahme Bereich Landwirtschaft

Die Stellungnahme zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche wird zur Kenntnis genommen.

In Bezug auf Raumansprüche der Betriebe im bebauten und unbebauten Bereich sind zum Zeitpunkt der Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine gesonderten Abstände von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu den festgestellten 200m zur Tierhaltung einschlägig.

Bezüglich des Eingriffsausgleichs werden bereits Minimierungsmaßnahmen getroffen, um den Ausgleichsbedarf möglichst gering zu halten.

Der Ausgleichsbedarf wird so weit wie möglich im direkten Zusammenhang der Planung auf Restflächen des Flurstückes gedeckt. Eine Ausnahme stellen die artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen dar, die aufgrund der Raumansprüche der Zielarten nicht im Geltungsbereich angeordnet werden können.

Die Stellungnahme zur den Ökokontoflächen wird zur Kenntnis genommen. Die Zuordnung eines Überschusses an Ökopunkten zu einem Ökokonto wird geprüft.

 

Zu Stellungnahme Bereich Forsten

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zur optimalen Ausnutzung der Flächen wird der vorgeschlagene Sicherheits- Abstand nicht eingehalten. Das Risiko von Schäden im Baumfallbereich durch höhere Gewalt (Sturm/ Blitz o.ä.) trägt der Vorhabenträger.

Eine Haftungsfreistellungserklärung, die die Forstbesitzer von Schäden in Folge höherer Gewalt (z.B. Sturm oder Blitz) freistellt, wird als Anlage dem Durchführungsvertrag beigefügt.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

4. Beschluss Die Autobahn GmbH des Bundes

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird zur Kenntnis genommen.

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

Zu 1.: Das Anbauverbot gem. Fernstraßengesetz ist in der Planung bereits berücksichtigt.

Zu 2.: Die Darstellung der Anbauverbotszone wird in die Planzeichnung aufgenommen.

Zu 3.: Den genannten Forderungen wurde bereits Rechnung getragen. Die dargestellte Baugrenze verläuft entlang der Anbauverbotszone. Innerhalb der Anbauverbotszone ist lediglich die Einfriedung zulässig. Der größte Teil der Anbauverbotszone ist als Ausgleichsfläche festgesetzt.

Zu 4.: Gemäß Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Autobahn GmbH ist der Punkt zwischenzeitlich überholt. Derzeit herrscht die Regelung, dass die AdB alleinig über den § 11 FStrG für die Zaunanlagen verantwortlich ist und kein eigenständiges Verfahren gem. § 9 FStrG erfolgt.

Zu 5.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen

Zu 6.: die 100-m Anbaubeschränkungszone wird in die Planzeichnung aufgenommen.

Zu 7.: Inzwischen liegt ein Blendgutachten vor, in dem Maßnahmen zum Ausschluss einer Blendwirkung benannt werden. Diese Maßnahmen werden in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes aufgenommen – genaue Erläuterungen hierzu siehe Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes.

Das Blendgutachten wird im weiteren Verfahren den Unterlagen beigelegt.

Zu 8.: Der Bebauungsplan setzt bereits fest, dass Werbeanlagen nur an der Einfriedung im Zufahrtsbereich zulässig sind. Da dieser von der Autobahn aus nicht einsehbar ist, ist eine Gefährdung ausgeschlossen.

Die genannten Punkte werden in der Begründung ergänzt.

Der Hinweis zur Pflanzung einer Eiche wird zur Kenntnis genommen; die Stiel-Eiche wird aus der Gehölzauswahlliste gestrichen.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

5. Beschluss Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.

Zu Bodendenkmalpflegerische Belange

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis wird unter Punkt C 3 auf das Planblatt des Bebauungsplanes und unter Punkt 3,7 in den Umweltbericht aufgenommen. Der bisherige Verweis auf die Hinweispflicht gem. Art. 8 BayDSchG wird ersetzt.

Die weiteren Hinweise zum eigenständigen Verfahren der denkmalrechtlichen Genehmigung werden zur Kenntnis genommen und sind vom Vorhabenträger zu beachten.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

6. Beschluss Bund Naturschutz Kreisgruppe Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Bund Naturschutz Kreisgruppe Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Altdorf hat die Erarbeitung eines intern verbindlichen Kriterienkatalogs für Photovoltaikanlagen im Auftrag gegeben. In der genannten Sitzung vom 04.04.2022 wurde der Kriterienkatalog vorgestellt. Die abschließende Beschlussfassung steht noch aus.

Der Bebauungsplan setzt die Gehölzgruppen innerhalb des Geltungsbereiches als zu erhalten fest.

Der geplante Abstand zwischen den Modulreihen beträgt voraussichtlich ca. 2,50 m – 2,8 m. Eine Anordnung von Freiflächen innerhalb der Modulfläche ist bei der vorliegenden Größenordnung nicht erforderlich; größere Reihenabstände wurden im Rahmen der Abwägung als unvorteilhaft erachtet, da hierdurch zwangsweise die mögliche Stromerzeugung und Flächeneffizienz sinkt.

Der Hinweis bezüglich der Spalten zum nächsten Element und der Auswirkungen auf das Regenwasser wird zur Kenntnis genommen.

Wie bei der Stellungnahme der UNB beschrieben, wird die Mähgutabfuhr in der Entwurfsfassung für alle Ausgleichsflächen verpflichtend aufgenommen.

Der Hinweis bezüglich der Hecke wird zur Kenntnis genommen; die Planung ist wie im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt umzusetzen.

Eine wolfssichere Umzäunung wird bei Bedarf durch den für Beweidung zuständigen Bewirtschafter gewährleistet.

Der Hinweis bezüglich des Monitorings wird zur Kenntnis genommen.

Da eine Herausnahme der Flächen aus dem LSG nicht angestrebt wird, ist eine Erweiterung auch nicht erforderlich. Die Planung läuft laut Stellungnahme der UNB den Schutzzwecken des Schutzgebietes nicht zuwider.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

7. Beschluss Deutsche Telekom Technik

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des der Deutschen Telekom Technik Land wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis bezüglich der Anbindung an das Telekommunikationsnetz ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung gegebenenfalls zu beachten.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

8. Beschluss Landesamt für Umwelt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Landeamtes für Umwelt wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis zu Geogefahren wird zur Kenntnis genommen und ist im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und Unteren Immissionsschutzbehörde liegen vor – auf die entsprechende Abwägung wird verwiesen.

Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes liegt vor - auf die entsprechende Abwägung wird verwiesen.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

9. Beschluss Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung bezüglich einer Potentialuntersuchung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Altdorf hat bereits die Erarbeitung eines intern verbindlichen Kriterienkatalogs für Photovoltaikanlagen im Auftrag gegeben. In der Sitzung vom 04.04.2022 wurde der Kriterienkatalog vorgestellt. Die abschließende Beschlussfassung steht noch aus.

Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde inzwischen durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass von der Planung ein Brutpaar der Feldlerche betroffen ist. Entsprechend wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in der Entwurfsfassung eine CEF-Maßnahme auf einer externen Fläche (Flurstück Nr. 1455, Gmkg. Eismannsberg) aufgenommen.

Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Artengruppe der Reptilien (Eidechsen) wurde ebenfalls geprüft. Es wurden jedoch keine Vorkommen festgestellt. Zudem befinden sich potentielle Habitate außerhalb des Geltungsbereiches durch einen Flurweg von diesem getrennt.

Der Hinweis bezüglich der rechtlichen Vorgaben wird zur Kenntnis genommen; die artenschutzrechtliche Prüfung wird im weiteren Verfahren den Unterlagen beigelegt. Der LBV erhält erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Heckenpflanzung ist als zweireihige Ausführung vorgesehen. Nach Überarbeitung der Ausgleichsbilanzierung ist eine Anrechnung der Heckenpflanzung als Ausgleichsfläche ist nicht erforderlich, da der Ausgleichsbedarf durch Anrechnung der CEF-Maßnahmen gedeckt werden kann. An der Festsetzung als zweireihige Hecke wird festgehalten. Als Vermeidungsmaßnahme in Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild wird diese Dimensionierung als ausreichend erachtet.

Die Anregung bezüglich der ökologischen Verbesserung wird aufgenommen.

Im Bereich der Ausgleichsmaßnahme A2 (Säume und Staudenfluren) wird die Anlage von drei Steinhaufen in die Festsetzungen aufgenommen.

Der Hinweis ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

10. Beschluss N-ERGIE Netz GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis zur 20 kV-Freileitung wird zur Kenntnis genommen; die Freileitung ist in den Plan-unterlagen bereits dargestellt. Der Wartungsstreifen und Baubeschränkungsbereich wird in die Darstellung in der Entwurfs-fassung übernommen.

Der Hinweis zum Baubeschränkungsbereich ist vom Vorhabenträger im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen.

Die durch den Träger genannten Anforderungen im Bereich des Baubeschränkungsbereiches werden in die Hinweise zum Bebauungsplanes übernommen und sind vom Vorhabenträger im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen.

Die Baugrenze wird im Entwurf so angepasst, dass der Wartungsstreifen sowie die Freihaltebereiche um die Leitungsmasten freigehalten werden.

Die Zufahrt wird entsprechend angeordnet.

Die Hinweise bezüglich der Doppelschließanlage bzw. des Schlüsselkastens ist vom Vorhabenträger im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen.

Der Hinweis zur Einfriedung ist vom Vorhabenträger im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen.

Eine Bepflanzung ist im Bereich der Leitungstrasse nicht vorgesehen.

Der Hinweis zum Anschluss an das Versorgungsnetz ist vom Vorhabenträger im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen.

Der Hinweis zur Vorlage der Ausführungspläne ist vom Vorhabenträger im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen.

Die Begründung wird um entsprechende Hinweise zur Einbindung bei allen öffentlichen und privaten Planungen ergänzt.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

11. Beschluss Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Die genannten Ziele und Grundsätze werden zur Kenntnis genommen.

Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme der UNB verwiesen – das Landschaftsschutzgebiet bleibt erhalten. Die Naturschutzbehörde bescheinigt, dass aufgrund der Lage des Vorhabens in vorbelastetem Gebiet (Autobahn angrenzend) und ohne nennenswerte Fernwirkung der Anlage davon auszugehen ist, dass die Anlage den Schutzzwecken des Schutzgebietes nicht zuwiderläuft. Damit ist eine sog. Befreiungslage gegeben und die Bauleitplanung führt nicht notgedrungen zu einer Normenkollision mit dem Landschaftsschutzgebiet.

Änderungsbedarf an der Bauleitplanung besteht nicht.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

 

12. Beschluss Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis bezüglich Baulieferverkehrs ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Der Hinweis zur Nähe der Autobahn A6 wird zur Kenntnis genommen; die genannten Fachstellen wurden am Verfahren beteiligt.

Änderungsbedarf an der Bauleitplanung besteht nicht.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

13. Beschluss Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Die genannten Ziele und Grundsätze werden zur Kenntnis genommen.

Zur Bewertung aus landesplanerischer Sicht:

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Änderungsbedarf an der Bauleitplanung besteht nicht.

Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme der UNB verwiesen – das Landschaftsschutzgebiet bleibt erhalten.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

Die oben genannten Anpassungen/Ergänzungen werden in die Entwurfsfassung des Bauleitplanes eingearbeitet.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

14. Beschluss Wasserwirtschaftsamt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Änderungsbedarf an der Bauleitplanung besteht nicht.

Der Bebauungsplan setzt die Entwicklung von Grünland unterhalb der Module fest. Sofern im Bauablauf möglich, kann eine Ansaat der Flächen bereits vor Baubeginn erfolgen.

Der Hinweis bezüglich des Bewuchses ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung und Pflege der Flächen zu beachten.

Der Hinweis bezüglich der Bodenkompaktierungen ist vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung und Pflege der Flächen zu beachten.

Der Hinweis zur Panele wird zur Kenntnis genommen und ist nach Möglichkeit vom Vorhabenträger im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

15. Beschluss Wasserzweckverband Hammerbachtal

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Hammerbachtal wird zur Kenntnis genommen.

Es wurden zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zwei identische Stellungnahmen abgegeben – diese werden im Folgenden gemeinsam behandelt.

Die Fernleitung ist in den Planzeichnungen bereits nachrichtlich dargestellt. Der genaue Verlauf ist im Vorfeld des Baus zu ermitteln. Die Abstände zur Leitungstrasse (Mindestabstand 3 m) sind bei der Ausführungsplanung zu beachten.

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.

 

Ja: 22  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

16. Beschluss Stellungnahme Bürger

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für 7 Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 „Sondergebiet PV Anlage Riederberg“.

Die eingegangene Stellungnahme des Bürgers wird zur Kenntnis genommen.

zu 1.: die Abgabe langwelliger Wärmestrahlung wird durch die emissions-freie Erzeugung von elektrischer Energie und den Verdunstungsschutz der darunter befindlichen Böden überkompensiert. Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen liegt im überragenden Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik Deutschland.

Zu 2.: Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen ist gegenüber den Zielen des Landesentwicklungsprogrammes, abzuwägen, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 Z). Mangels geeigneter sonstiger vorbelasteter Flächen ist die Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen im Stadtgebiet nicht zu umgehen. Dabei stellt die Photovoltaik im Vergleich mit anderen Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise flächensparende Energieform dar. So ist der hektarbezogene Energieertrag im Vergleich zum Anbau von Energiepflanzen ca. 30x größer. In Deutschland wird aktuell ca. 30% der gesamten Ackerfläche für den Anbau von Energiepflanzen genutzt, nicht für die Nahrungsmittelproduktion.

Zu 3.: Eine Nutzung von Atomenergie ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Erneuerbaren und nachhaltige Energieerzeugungsformen sollen verstärkt ausgebaut werden

Es erfolgt keine Änderung zum Entwurfsstand der Änderung des Flächennutzungsplans/ des Bebauungsplanes.