Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt die vorliegenden Planungen. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. 13 a BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“.