Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. 13b BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Lehmberg“ im Ortsteil Hagenhausen.