Sitzung: 19.07.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0
Vorlage: SBA/0076/2022
Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt:
Aufgrund des Art. 6 BayStrWG werden die nachstehenden Straßen und Wege
mit sofortiger Wirkung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zur Ortsstraßen, zu
beschränkt-öffentlichen Wegen und zum öffentlichen Feld- und Wirtschaftsweg
gewidmet. Für die öffentlichen Feld- und Waldwege, welche im Zuge der
Erschließung des Gewerbeparks an der A 3 überplant wurden und damit ihre
Verkehrs-bedeutung verloren haben, wird die Absicht der Einziehung beschlossen.
Einziehung
- Der öffentliche Feld- und Waldweg „Im langen Eschbach“, Flur-Nrn.
1207/4, 1315, 1316/2 Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 47 ist nicht mehr
vorhanden. Der Weg hat damit seine Verkehrs-bedeutung verloren und kann
eingezogen werden.
- Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kronäckerweg“, Flur-Nr. 1217/2
Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 166 ist ebenfalls nicht mehr vorhanden. Er hat
damit seine Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen werden.
- Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kronäckerweiherweg“, Flur-Nr.
1213, 1213/21 Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 49 ist in der Natur nicht mehr
vorhanden. Er hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen
werden.
- Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kronäckerweiherweg“, Flur-Nr. 1210,
Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 48 ist ebenfalls nicht mehr vorhanden. Damit hat
er seine Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen werden.
Die Absicht der
Einziehung dieser Wege ist öffentlich bekanntzumachen und 3 Monate zur Einsicht
auszulegen.
Widmungen
- Ortstraße „An der
Westtangente“, teilweise als Ringstraße, Flurnummer 1213/25, Gemarkung
Altdorf
Anfangspunkt: Abzweigung
von der Staatsstraße 2240 zwischen den Flur-Nrn. 1218/2 und 1221/2, Gemarkung Altdorf
Endpunkt: Ende der
Ringstraße an der nordwestlichen Ecke von Flur-Nr. 1217/4, Gemarkung Altdorf
Länge: 0,658
km
Träger der
Straßenbaulast: Stadt Altdorf b. Nürnberg
- Beschränkt-öffentlicher
Weg, Flur-Nrn. 1224/1 und 1321/5, Gemarkung Altdorf, Geh- und
Radwegverbindung zwischen dem Gewerbepark an der A 3 und der Schulstraße
Anfangspunkt: Abzweigung
von der Ortsstraße „An der Westtangente“ südlich von Flur-Nr. 1313/2, Gemarkung
Altdorf
Endpunkt: Einmündung
in die Schulstraße zwischen den Flur-Nrn. 1312/15 und 1323/1, Gemarkung Altdorf
Länge: 0,128 km
Widmungsbeschränkung:
Fuß- und Radverkehr, Zufahrt zu
Flur-Nr.1224/1 für Anlieger frei
Träger der
Straßenbaulast: Stadt Altdorf b. Nürnberg
- Beschränkt
öffentlicher Weg, Flur-Nr. 1320/2, Gemarkung Altdorf, Geh- und
Radweg-verbindung zwischen dem Gewerbepark an der A 3 und der Nürnberger
Straße
Anfangspunkt: Abzweigung
von der Ortsstraße „An der Westtangente“ zwischen den Flur-Nrn. 1320/3 und
1322/2, Gemarkung Altdorf
Endpunkt: Einmündung
in den Geh- und Radweg entlang der Nürnberger Straße
Länge: 0,058
km
Widmungsbeschränkung:
Fuß- und
Radverkehr
Träger der
Straßenbaulast: Stadt Altdorf b. Nürnberg
- Öffentlicher Feld- und
Wirtschaftsweg, Flur-Nrn. 1224/4, 1224/3, Gemarkung Altdorf
Anfangspunkt: Abzweigung
von der Ortsstraße „An der Westtangente“ beim Regenrückhaltebecken Flur-Nr.
1221/2, Gemarkung Altdorf
Endpunkt: Einmündung
in den öffentlichen Feld- und Waldweg, BV-Nr. 40, zwischen den Flur-Nrn. 1225
und 1226, Gemarkung Altdorf
Länge: 0,236
km
Träger der
Straßenbaulast: Stadt Altdorf b. Nürnberg