Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt:

 

Aufgrund des Art. 6 BayStrWG werden die nachstehenden Straßen und Wege mit sofortiger Wirkung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zur Ortsstraßen, zu beschränkt-öffentlichen Wegen und zum öffentlichen Feld- und Wirtschaftsweg gewidmet. Für die öffentlichen Feld- und Waldwege, welche im Zuge der Erschließung des Gewerbeparks an der A 3 überplant wurden und damit ihre Verkehrs-bedeutung verloren haben, wird die Absicht der Einziehung beschlossen.

 

 

Einziehung

 

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg „Im langen Eschbach“, Flur-Nrn. 1207/4, 1315, 1316/2 Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 47 ist nicht mehr vorhanden. Der Weg hat damit seine Verkehrs-bedeutung verloren und kann eingezogen werden.



  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kronäckerweg“, Flur-Nr. 1217/2 Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 166 ist ebenfalls nicht mehr vorhanden. Er hat damit seine Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen werden.

  2. Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kronäckerweiherweg“, Flur-Nr. 1213, 1213/21 Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 49 ist in der Natur nicht mehr vorhanden. Er hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen werden.

  3. Der öffentliche Feld- und Waldweg „Kronäckerweiherweg“, Flur-Nr. 1210, Gemarkung Altdorf, BV-Nr. 48 ist ebenfalls nicht mehr vorhanden. Damit hat er seine Verkehrsbedeutung verloren und kann eingezogen werden.

 

Die Absicht der Einziehung dieser Wege ist öffentlich bekanntzumachen und 3 Monate zur Einsicht auszulegen.

 

 

Widmungen

 

 

  1. Ortstraße „An der Westtangente“, teilweise als Ringstraße, Flurnummer 1213/25, Gemarkung Altdorf

 

Anfangspunkt:                  Abzweigung von der Staatsstraße 2240 zwischen den Flur-Nrn. 1218/2 und       1221/2, Gemarkung Altdorf

 

Endpunkt:                           Ende der Ringstraße an der nordwestlichen Ecke von Flur-Nr. 1217/4, Gemarkung Altdorf

 

Länge:                   0,658 km

 

Träger der Straßenbaulast:          Stadt Altdorf b. Nürnberg

 

 

 

 

  1. Beschränkt-öffentlicher Weg, Flur-Nrn. 1224/1 und 1321/5, Gemarkung Altdorf, Geh- und Radwegverbindung zwischen dem Gewerbepark an der A 3 und der Schulstraße

 

Anfangspunkt:                  Abzweigung von der Ortsstraße „An der Westtangente“ südlich von Flur-Nr. 1313/2, Gemarkung Altdorf

 

Endpunkt:                           Einmündung in die Schulstraße zwischen den Flur-Nrn. 1312/15 und 1323/1, Gemarkung Altdorf

 

Länge:                   0,128 km

 

Widmungsbeschränkung:                             Fuß- und Radverkehr, Zufahrt zu Flur-Nr.1224/1 für Anlieger frei

 

Träger der Straßenbaulast:          Stadt Altdorf b. Nürnberg

 

 

 

 

 

  1. Beschränkt öffentlicher Weg, Flur-Nr. 1320/2, Gemarkung Altdorf, Geh- und Radweg-verbindung zwischen dem Gewerbepark an der A 3 und der Nürnberger Straße

 

Anfangspunkt:                  Abzweigung von der Ortsstraße „An der Westtangente“ zwischen den Flur-Nrn. 1320/3 und 1322/2, Gemarkung Altdorf

 

Endpunkt:                           Einmündung in den Geh- und Radweg entlang der Nürnberger Straße

 

Länge:                   0,058 km

 

Widmungsbeschränkung:                             Fuß- und Radverkehr

 

Träger der Straßenbaulast:          Stadt Altdorf b. Nürnberg

 

 

  1. Öffentlicher Feld- und Wirtschaftsweg, Flur-Nrn. 1224/4, 1224/3, Gemarkung Altdorf

 

Anfangspunkt:                  Abzweigung von der Ortsstraße „An der Westtangente“ beim Regenrückhaltebecken Flur-Nr. 1221/2, Gemarkung Altdorf

 

Endpunkt:                           Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg, BV-Nr. 40, zwischen den Flur-Nrn. 1225 und 1226, Gemarkung Altdorf

 

Länge:                   0,236 km

 

Träger der Straßenbaulast:          Stadt Altdorf b. Nürnberg