Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

1. Beschluss, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken, Ansbach, wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

2. Beschluss Planungsverband Region Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Planungsverbandes Region Nürnberg werden zur Kenntnis genommen. Die zuständige Fachbehörde wurde beteiligt, die Eingrünung wird infolge der Einwendung der unteren Naturschutzbehörde ergänzt. Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Verfahren Freiflächen Photovoltaik Rieden fest, mit der Änderung der Eingrünung.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

3. Beschluss Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Landratsamtes Nürnberger Land werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu Planungsrecht

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Angaben zu den Höhen der Tische ist relativ zur Bodenoberfläche einschließlich eines Ausgleichs bei kleineren Senken oder Kuppen, damit eine einheitliche Fläche der Modultische erzielt werden kann. Da die endgültige Lage der Modultische noch nicht feststeht, wird sinnvollerweise an den Höhenangaben relativ zur Geländeoberkante festgehalten. Die redaktionellen Hinweise werden zum Entwurf berücksichtigt.

 

Zu Naturschutz

Die Hinweise der UNB zur kuppenartigen Erhöhung sind unter dem Aspekt zu betrachten, dass in den zitierten "Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)“ exponierte Kuppenlagen mit Fernwirkung gemeint sind. Das ist für das vorliegende Bauvorhaben nicht der Fall, diese lässt sich durch Eingrünungsmaßnahmen einbinden, insofern ist die Fläche geeignet.

Der Hinweis der UNB, die Einbindung durch eine Hecke in östlicher Richtung zu verbessern, wird berücksichtigt.

Die Mindestbreite der Ausgleichsflächen beträgt 5 m

Die Hinweise zu den Bauhöhen werden zur Kenntnis genommen. Die Masten und Nebenanlagen (für Speicher und Trafo) sind bei der PV Anlage untergeordnet (siehe Begründung Kap. 5), die visuell relevante Höhe sind die Modultische die auf 3,5 m beschränkt sind.

Die Hinweise zum Abstand der Zaununterkante zur Geländeoberkante von 15 cm wird in der Festsetzung C.3 berücksichtigt.

Eine saP wurde erstellt, im Ergebnis der saP sind Feldvögel mit dem Vorkommen von 5 Feldlerchenrevieren vom Vorhaben betroffen, die auf den externen Ausgleichsflächen Fl.Nr. 1429 und Teilfläche der Fl.Nr. 1425 ausgeglichen werden. Diese Ausgleichsflächen werden nach den Artansprüchen der Feldlerche gestaltet und für die Zeitdauer der Photovoltaikanlage erhalten. Die Begründung wird angepasst.

Die Stadt Altdorf b. Nürnberg stellt die Stellungnahme der UNB ausdrücklich in die Abwägung mit ein, durch Ergänzung der Eingrünungsmaßnahmen und Maßnahmen des Artenschutzes wird diese berücksichtigt. Neben dem Landschaftsbild und dem Artenschutz sind auch die Belange des Klima-schutzes zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Klimaerwärmung ist zur Deckung unseres Energiebedarfes eine Umstellung der Energieproduktion auf erneuerbare Energien überlebenswichtig. Auswirkungen der Klimaerwärmung wurden in den letzten Jahren immer deutlicher (Brände in Australien, Russland, Kalifornien, fehlende Wassermengen zur Bewässerung, z. B. in diesem Jahr in Norditalien am Po, Hitzewellen z.B. in diesem Jahr in Frankreich, Spanien und Indien), die fatale Abhängigkeit von Energie aus zweifelhafter Herkunft schränken politische Handlungsspielräume massiv ein. Vor diesem Hintergrund ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien eine Frage der öffentlichen Sicherheit, der ökologischen Vernunft und auch der ökonomischen Zukunftsfähigkeit.

 

Zu Bodenschutz

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird angepasst.

 

Zu Wasserrecht

Zu 1 Der Hinweis der Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes wird berücksichtigt, unter E ) Hinweise wird ergänzt, dass der Vorhabensträger die verwendeten Transformatoren mit der Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes abstimmt.

 

Zu 2 Der Hinweis der Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes wird berücksichtigt, unter E ) Hinweise wird ergänzt, dass die Anlagenverordnung - AwSV), die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS), die allgemein anerkannten Regeln der Technik) sowie die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten sind.

 

Zu 3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht vorgesehen, die Niederschläge werden über der gesamten Fläche versickert.

 

Zu 4 und 5) Eine Einleitung von Oberflächenwasser ist nicht vorgesehen siehe Festsetzung B 4.6

Die Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), ist damit und aufgrund der Art des Vorhabens berücksichtigt.

 

Zu Tiefbauamt

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, es werden nur bestehende landwirtschaftliche Wege abzweigend von der Kreisstraße LAU 5 genutzt.

 

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest mit den Änderungen:

- Eingrünung in östlicher Richtung

- Externe Ausgleichsfläche für den artenschutzrechtlichen Ausgleich

- Abstand Zaununterkante zur Geländeoberkante

- Ergänzung der Hinweise zum Wasserrecht

- Anpassung der Begründung

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

4. Beschluss Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis des Landesamtes für Denkmalpflege wird unter E 2 berücksichtigt:

„Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmal-rechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden mit den Änderungen unter E 2 fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

5. Beschluss Bayerisches Landesamt für Umwelt

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt werden zur Kenntnis genommen.

Die Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde, sowie das WWA wurden beteiligt.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

6. Beschluss Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden zur Kenntnis genommen.

Die Pläne werden auf der Webseite der Stadt veröffentlicht. Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

7. Beschluss Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

8. Beschluss Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen und bei der Ausführung berücksichtigt.

Die Begrünung und Pflege des Sondergebiets sind in den Festsetzungen bereits berücksichtigt.

Die Modultische werden nach Süden ausgerichtet. Eine gleichmäßige, breitflächige Versickerung entlang der Tischunterkanten kann aufgrund unterschiedlicher Hangneigungen nicht für die gesamte Sondergebietsfläche garantiert werden. Auf eine entsprechende Festsetzung wird daher verzichtet.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

9. Beschluss Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung werden dankend zur Kenntnis genommen. Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

10. Beschluss TenneT TSO GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“.

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise der TenneT TSO GmbH werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

11. Beschluss Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“.

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise der Deutschen Telekom Technik werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

12, Beschluss Bund Naturschutz in Bayern e.V.

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“.

Die eingegangene Stellungnahme und die Hinweise des Bund Naturschutz in Bayern e.V. werden zur Kenntnis genommen.

Damit keine weiteren artenschutzrechtlichen Belange im östlichen Bereich entstehen (Kulissenwirkung gegenüber Feldlerche) wird an der Planung festgehalten. Da für die Feldlerche ein externer Ausgleich mit einem Umfang von insgesamt knapp 4,0 ha nach den Artansprüchen der Feldlerche angelegt wird, wird der bisherige Blühstreifen als extensives Grünland festgesetzt, der Bereich liegt außerhalb des Zaunes und ist daher insgesamt für Tier- und Pflanzenarten günstiger als Grünlandflächen innerhalb des Zaunes. Da die Pflege zwischen den Modulreihen schon durch die Modultische erschwert ist wird auf weitere Hindernisse wie die Kleinstrukturen verzichtet.

Die Hinweise zum Wolfsschutz werden dankend zur Kenntnis genommen.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest, mit der Änderung, dass die Blühstreifen als extensives Grünland genutzt werden.

 

Ja: 19  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

13. Beschluss Bürgerstellungnahme 1

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik Rieden“.

Die eingegangene Stellungnahme des Bürgers 1 wird zur Kenntnis genommen.

Der Zaun ist nur innerhalb des Sondergebiets (Baufläche = orange Fläche) zulässig (siehe B 3.1). Zwischen Zaun und den landwirtschaftlichen Flächen liegen Ausgleichsflächen mit einer Mindestbreite von 5,0m, im Falle des Flurstücks Fl. Nr. 1332 von mindestens 22,8m.

Die Stadt hält am Entwurf zur Bauleitplanung für das Vorhaben Freiflächen Photovoltaik Rieden fest.