Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Rieden“ die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.