Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Antrag zur teilweisen Umnutzung des bestehenden Hopfenbauernhauses mit Einbau von 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur-Nr. 482/2 der Gem. Pühlheim, in Adelheim, in der vorliegenden Form zu.

Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO mit der Maßgabe erteilt, dass die Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen und nachzuweisen sind. Ebenso sind die Auflagen der Fachbehörden, insbesondere hinsichtlich des Denkmalschutzes, zu beachten und einzuhalten.