Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Antrag auf Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 68/1 der Gem. Altdorf; Lage: Kiliansgasse, in der vorliegenden Form mit der Maßgabe zu, dass die Auflagen der Fachbehörden, insbesondere hinsichtlich Denkmal- und Ensembleschutz, zu beachten und einzuhalten sind.

Das Einvernehmen wird gem. § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO in der vorliegenden Form erteilt.

Der notwendigen Ablösung der Stellplätze wird im notwendigen Umfang – Anzahl je nach Anrechenbarkeit der bestehenden fiktiven Stellplätze zugestimmt, da die Stellplatzpflicht im Altstadtbereich nicht anderweitig erfüllt werden kann.