Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

1. Die Stadt Altdorf bei Nürnberg ist dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit beigetreten.

 

2. Die Stadt Altdorf bei Nürnberg hat die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

a) die im ruhenden Verkehr festgestellt werden und

b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen übertragen.

 

3. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

  

    Erster Bürgermeister Martin Tabor und nachfolgend die gesetzlichen Vertreter

 

    Zum Vertreter als gekorener Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckver-
    bands wird bestimmt:

   

    Herrn Bernd Bayerlein, SG41 Bauverwaltung/Verkehrsamt