Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1 Gemeinde Berg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 2 Gemeinde Leinburg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 3 Gemeinde Offenhausen

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Offenhausen wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 4 Markt Feucht

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Feucht wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 5 Landratsamt Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

 

Planungsrecht

Die Fachstelle Naturschutz wurde gehört. Der Eingriff in die bestehende Ausgleichsfläche wird auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans bzw. durch Änderung des bestehenden Bebauungsplans umfassend ausgeglichen, so dass die auf Ebene des Flächennutzungsplans vorgesehene Aufgabe der bisher als Ausgleichsfläche dargestellten Fläche vertretbar ist. Die seitens der Fachstelle Naturschutz benannten Hinweise und Anregungen werden auf Ebene des Bebauungsplans beachtet.

 

An der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplans wird daher festgehalten.

 

Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Mit Ausnahme eines erforderlichen Ausgleichs für den Eingriff in die bestehenden Heckenstrukturen ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf. Insbesondere sind keine besonders geschützten Tier- oder Pflanzenarten von der Planung betroffen.

 

Die Stellungnahme zum Bebauungsplan wird im dortigen Verfahren gesondert behandelt.

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Immissionsschutz

Die Hinweise der Fachstelle bzgl. des Flächennutzungsplans werden zur Kenntnis genommen und die Planung entsprechend fortgeführt. Die weiteren Aspekte werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans abgewogen.

 

Naturschutz

Die Fachstelle hat bzgl. des Flächennutzungsplans keine Anregungen mitgeteilt. Die Planung wird entsprechend fortgeführt. Die weiteren Aspekte werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans abgewogen.

 

Eine spezielle artenschutzrechliche Prüfung wurde zwischenzeitlich erstellt. Im Ergebnis des Gutachtens wurden keine Sachverhalte festgestellt, welche eine Fortführung der Planung ausschließen. An der Planung wird daher festgehalten.

 

Bodenschutz

Die Aussagen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen und die Planung fortgeführt.

 

Wasserrecht

Die Aussagen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen und die Planung fortgeführt.  Die weiteren Aspekte werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans abgewogen.

 

Tiefbauamt

Die Aussagen der Fachstelle werden zur Kenntnis genommen und die Planung fortgeführt.

Die Aussagen zum Abwägungsgebot werden zur Kenntnis genommen. Ihm wurde mit der vorliegenden Abwägung angemessen Rechnung getragen.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 6 Landratsamt Nürnberger Land – Staatliches Gesundheitsamt

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land – Staatliches Gesundheitsamt wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 7 Planungsverband Region Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die vorliegende Planung ergeben sich nicht. Eine weitergehende Erweiterung der nun überplanten Flächen nach Südosten ist von der Stadt Altdorf weder kurz noch mittelfristig geplant. Im dortigen Bereich befindet sich ein Trinkwasserschutzgebiet der Stadtwerke Altdorf, so dass auch aus diesem Grund keine entsprechende Entwicklung zu erwarten ist. Die Belange des Trenngrüns sind bei der Planung angemessen beachtet.

An der Planung wird festgehalten

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 8 Regierung von Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die vorliegende Planung ergeben sich nicht. Die Belange des Trenngrüns sind bei der Planung angemessen beachtet.

An der Planung wird festgehalten.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 9 Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 10 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren werden rechtzeitig durchgeführt.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 11 Staatliches Bauamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Straßenbaulastträgers sind auf der für Flächennutzungspläne üblichen Detail-schärfe bei der Planung berücksichtigt.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 12 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen.

Dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung werden die erbetenen Informationen nach Rechtskraft zur Verfügung gestellt.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 13 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich hieraus keine Veranlassungen.

Die Anregungen und Hinweise werden auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans gesondert behandelt.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 14 Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 15 N-ERGIE Netz GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 16 Pledoc GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Pledoc GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Veranlassungen. Der Vertreter der Versorger wird auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans gesondert beteiligt. Dies gilt auch für die zwischenzeitlich bestimmten Ausgleichsflächen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 17 Stadtwerke Altdorf

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist festzustellen, dass von einer hinreichend gesicherten Versorgung ausgegangen werden kann. Die Detailausführungen werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans gesondert behandelt.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich aus der Stellungnahme keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 18 TenneT TSO GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der TenneT TSO wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 19 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 20 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 21 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 22 Handelsverband Bayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Handelsverbandes Bayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 23 Handwerkskammer für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Handwerkskammer für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 24 Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

Beschluss 25 Immobilien Freistaat Bayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen. Das staatliche Bauamt Nürnberg wurde gesondert beteiligt. Deren Stellungahme wurde gesondert behandelt und abgewogen. Für die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 26 Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Die mitgeteilten Hinweise und Anregungen betreffen die konkrete Erschließung und Bauausführung.

Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 27 Landesbund für Vogelschutz

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung alles Belange wie folgt behandelt:

 

Der Vorwurf eines „sorglosen“ Umgangs mit dem Arten und Naturschutz wird zurückgewiesen! Mit der durchgeführten Beteiligung wurde die frühzeitige Unterrichtung gem. der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Eine abschließende Beurteilung aller Fachkomplexe kann und muss daher noch nicht vorliegen. Vielmehr dient die frühzeitige Unterrichtung auch dazu, abwägungsrelevante Themen zu sammeln, um diese einer sachgerechten Abwägung zuzuführen. Im Vorfeld der Planungen wurde eine sorgsame Prüfung von Standortalternativen durchgeführt, im Ergebnis aber festgestellt, dass der nun überplanten Standort am besten geeignet ist.

 

Die artenschutzrechtliche Untersuchung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und wird der Entwurfsfassung der Planung beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass durch die Planungen keine Auswirkungen auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind.

 

Die Auswirkungen auf Heckenbrütende Arten können durch Ersatzmaßnahmen auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans angemessen minimiert werden.

 

Die Belange des Artenschutzrechtes sind somit umfassend gewahrt.

 

Bzgl. der Überplanung der bisherigen Ausgleichsfläche am Südrand der bestehenden Gewerbestrukturen wurde im Vorfeld der Planungen eine sorgsame Abwägung zwischen den Möglichkeiten des Erhalts der als Ausgleich hergestellten Heckenstrukturen und den Entwicklungszielen der gewerblichen Nutzflächen. Beachtenswert war hierbei zudem, dass ein Teil der Heckenstrukturen im Zuge der Grabenpflege bereits zurückgenommen werden musste.

Im Ergebnis dieser Abwägungen wurde, auch nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, eine Aufgabe der bisherigen Heckenstrukturen sowie die damit verbundene Ausgleichsfunktion als vertretbar erachten. Auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans erfolgt ein angemessener Ausgleich. Im Bereich der bisherigen Heckenstrukturen werden im Sinne der Minimierung der Auswirkungen neue Heckenpflanzungen als Trittsteinelemente in der Biotopvernetzung festgesetzt.

 

Die Verpflichtung zur Entwicklung von neuen Biotopvernetzungsstrukturen wird nun ergänzend zur bereits erfolgten Darstellung „Randeingrünung erforderlich“ auf Ebene des Flächennutzungsplans mit aufgenommen.

 

Die weiteren Anregungen werden auf Ebene des konkreten Bebauungsplanes behandelt-

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 28 Polizeiinspektion Altdorf

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene des Flächennutzungsplans ergeben sich hieraus keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 29 Bund Naturschutz

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

 

Die eingegangene Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung alles Belange wir folgt behandelt:

 

Bzgl. der Überplanung der bisherigen Ausgleichsfläche am Südrand der bestehenden Gewerbestrukturen wurde im Vorfeld der Planungen eine sorgsame Abwägung zwischen den Möglichkeiten des Erhalts der als Ausgleich hergestellten Heckenstrukturen und den Entwicklungszielen der gewerblichen Nutzflächen. Beachtenswert war hierbei zudem, dass ein Teil der Heckenstrukturen im Zuge der Grabenpflege bereits zurückgenommen werden musste.

Im Ergebnis dieser Abwägungen wurde, auch nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, eine Aufgabe der bisherigen Heckenstrukturen sowie die damit verbundene Ausgleichsfunktion als vertretbar erachten. Auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplans erfolgt ein angemessener Ausgleich. Im Bereich der bisherigen Heckenstrukturen werden im Sinne der Minimierung der Auswirkungen neue Heckenpflanzungen als Trittsteinelemente in der Biotopvernetzung festgesetzt.

 

Die Verpflichtung zur Entwicklung von neuen Biotopvernetzungsstrukturen wird nun ergänzend zur bereits erfolgten Darstellung „Randeingrünung erforderlich“ auf Ebene des Flächennutzungsplans mit aufgenommen.

 

Die Belange des Trinkwasserschutzgebietes sind bei der Planung beachtet. Mehr als unerhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

 

Die Fragestellung des Mindestanteils an solarer Baupflicht wird auf Ebene des Bebauungsplans behandelt und abgewogen.