Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt unter Billigung der vorgelegten Planung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Am Ziegelholz“ die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.