Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt:

 

Gemäß Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden die folgenden Teilbereiche der Ortstraße Leibnizstraße mit sofortiger Wirkung entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zu beschränkt-öffentlichen Wegen umgestuft:

 

1.

Umstufung der Ortsstraße „Leibnizstraße“, zwischen dem Mühlweg und der Einfahrt des Parkplatzes Rentamtsgarten zum beschränkt-öffentlichen Weg, Flurnummer 401/128, mit der Widmungsbeschränkung Geh- und Radweg „Bezeichnung Jungermannweg“.

 

Anfangspunkt:                                 Abzweigung vom Mühlweg zwischen den Flur-Nrn. 281/7 und   279, Gemarkung Altdorf

Endpunkt:                                          Einmündung an der Zufahrt zum Parkplatz Rentamtsgarten bei Flur-Nr.282, Gemarkung Altdorf

Länge:                                   0,080 km

Widmungsbeschränkung:   Fuß- und Radverkehr

Straßenbaulastträger:    Stadt Altdorf b. Nürnberg

 

 

2.

Umstufung der Ortsstraße „Leibnizstraße“, Flur-Nr. 1620/4, zwischen der Prof.-Franz-Becker-Straße und dem Beginn der Zufahrt zur Garage auf Flur-Nr. 1596/4 zum beschränkt-öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung Geh- und Radweg.

 

Anfangspunkt:                                 Abzweigung von der Prof.-Franz-Becker-Straße bei Flur-Nr. 1596/8, Gemarkung Altdorf

Endpunkt:                                          Beginn der Zufahrt zur Garage auf Flur-Nr. 1596/4,

Gemarkung Altdorf

Länge:                                   0,048 km

Widmungsbeschränkung:   Fuß- und Radverkehr

Straßenbaulastträger:    Stadt Altdorf b. Nürnberg