Sitzung: 25.10.2022 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Vorlage: SBA/0112/2022
Beschluss 1
Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. Opf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“.Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg bei Neumarkt i.d.Opf. wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2
Gemeinde Leinburg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“.Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3 Markt
Feucht
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“.Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Feucht wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4 Landratsamt
Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:
Bauplanungsrecht
§ 17 BauNVO legt in der aktuellen Fassung keine absoluten Obergrenzen mehr fest. Vielmehr wird nur noch von Orientierungswerten gesprochen. Eine Abweichung hiervon ist daher möglich, wenn städtebauliche Gründe dies für sinnvoll erachten und zudem durch andere Maßnahmen hinreichend sichergestellt ist, dass keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind. Mit der geplanten GRZ von 0,5 im Teilbereich 2 soll eine sinnvolle Nachverdichtung im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ermöglicht werden. Es werden verpflichtende Maßgaben zur Ausführung von Gründächern auf Garagen u.ä. getroffen sowie die Versickerungsfähige Ausführung von Stellplätzen und Zufahrten bestimmt. Es werden verpflichtende Maßgaben zur Rückhaltung von Niederschlagswasser auf den Privatflächen bestimmt. Somit sind die Auswirkungen der höheren Bodenversiegelung ausreichend kompensiert. An der getroffenen Festsetzung wird daher festgehalten.
Eine Überplanung des Gesamtareals wurde geprüft, aber nach sorgsamer Würdigung verworfen. Eine städtebauliche Notwendigkeit besteht hierzu aktuell nicht, da sich die Änderungsabsichten erkennbar auf die nun überplanten Teilflächen beschränken. An der nun erfolgten Teiländerung wird daher festgehalten.
Eine „Klarstellung“ der anzuwendenden BauNVO ist nicht erforderlich. Es ist jeweils die zum Stand des Eintritts der Rechtskraft des Bebauungsplans maßgebliche BauNVO anzuwenden. D.h. für die nun vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans die Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist". Für den Geltungsbereich der 1. Änderung mit Rechtskraft 20.03.1992 die Fassung der BauNVO 1990. Dies ergibt sich automatisch.
Immissionsschutz
Die Aussagen werden zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Naturschutz
Die Aussagen werden zur Kenntnis genommen. Die benannten Bäume auf Fl. Nr. 711/7 wurden nach Kenntnis der Stadt Altdorf an anderer Stelle auf dem Grundstück ausgeglichen.
Bodenschutz
Die Aussagen werden zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Wasserrecht
Die Aussagen werden zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Die benannten Hinweise sind inhaltlich bereits in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplans enthalten.
Ja: 20 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5 Planungsverband Region Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6 Regierung von Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7 Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:
Es handelt sich bei den bestehenden Änderungsbereichen um kleine Teilflächen im Bestand, welche bereits erschlossen sind. Sie sind zudem bereits im Generalentwässerungsplan der Stadt Altdorf erfasst.
Für den Änderungsbereich 1 sowie die nördliche Teilfläche des Änderungsbereichs 2 wäre grundsätzlich ein Anschluss an den bestehenden bzw. neu erstellten Oberflächenwasserkanal möglich. Die Stadt Altdorf wird dies im Zuge der Vorlage der konkreten Entwässerungsplanung der einzelnen Vorhaben prüfen. Im Falle der Umsetzung sind dann zusätzliche neue Hausanschlüsse zu erstellen und ggf. eine Tektur der wasserrechtlichen Erlaubnis durchzuführen. Der südliche Teil der Teilbaufläche 2 kann aufgrund der Höhenlage nicht in den bestehenden Oberflächenwasserkanal eingeleitet werden. Hier ist ein Anschluss an den bestehenden Mischwasserkanal unumgänglich, da nicht von einer hinreichenden Versickerungsfähigkeit der Böden ausgegangen werden kann.
Grundsätzlich wird nochmal darauf hingewiesen, dass die überplanten Flächen im Generalentwässerungsplan der Stadt Altdorf als im Mischsystem zu entwässernde Flächen erfasst sind. Die aus den Planungen nun zu erwartenden Mehrbelastungen sind hinsichtlich der Schmutzwassermengen als unerheblich zu erachten. Bzgl. der Oberflächenwassereinleitung werden zudem verschiedene Maßnahmen zur Rückhaltung und Minimierung des Niederschlagswassereintrags getroffen, so dass auch hieraus nicht mit erheblichen Mehrbelastungen gerechnet wird.
Es kann daher von einer gesicherten Entwässerung des Plangebietes ausgegangen werden.
Der empfohlene Hinweis wird noch auf das Planblatt ergänzt.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9 Staatliches Bauamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“.Die eingegangene Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, Die Hinweise werden beim Vollzug des Bebauungsplans beachtet.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Roth-Weißenburg i. Bay
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12 Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 13 Kanalisations- Zweckverband „Schwarzachgruppe“
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Kanalisations-Zweckverbands Schwarzachgruppe wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 14 N-ERGIE Netz GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 15 PLEDOC GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der PLEDOC GmbH wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 16 Stadtwerke Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Bauausführung sind durch die späteren Vorhabenträger individuell zu beachten und mit den Stadtwerken Altdorf abzustimmen. Auswirkungen auf Ebene des Bebauungsplans ergeben sich nicht.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 17 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 18 Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern,
Außenstelle Fürth
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Fürth wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 19 IHK Nürnberg für Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 20 Immobilien Freistaat Bayern
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 21 Polizeiinspektion Altdorf b. Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“. Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf b. Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Geringfügigkeit der Bauvorhaben wird nicht davon ausgegangen, dass hieraus Belange der Verkehrssicherheit betroffen sind