Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rasch Südhang“ als Satzung. Der Bebauungsplan des Ortsteils Rasch besteht aus einem Planblatt mit darauf bezeichneten Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensmerkmalen sowie der dazu gehörenden Begründung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abschließenden Verfahrensschritte durchzuführen.