Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet an der Neumarkter Str.“ in der Gestalt wiederaufzunehmen, dass der gesamte Geltungsbereich westlich des Bauhofs, der bereits bebaute Bereich, der Bereich des Bauhofes inkl. ehem. Klärbecken sowie der nicht von Bewuchs betroffene Bereich östlich des Bauhofs inkl. einem Teil der Reitkoppel entsprechend als Baufläche ausgewiesen wird. Der von Buschwerk bewachsene Bereich im Osten – südlich des ehem Klärbeckens – soll ebenso mit überplant, jedoch nicht als Baufläche ausgewiesen werden. Das Gebiet ist im Sinne einer zeitgemäßen und ökologischen Planung weiterzuentwickeln; insbesondere auf eine Eingrünung mit Lärm- und Sichtschutz in Richtung der Wohnbereich im Westen ist zu achten.