Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Änderung der Parkgebühren-Verordnung (ParkgebO) zum 01.01.2023 wie folgt zu (§1 Abs. 3 ParkgebO):

 

Am Parkplatz Neubaugasse wird die Parkgebühr neu festgesetzt auf

0,25 €uro für eine halbe Stunde

0,50 €uro für eine Stunde

und 1,50 €uro für max. 3 Stunden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Regelung in §1 Abs. 3 der ParkgebO entsprechend anzupassen und die Verordnung neu bekannt zu geben.