Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung 2021 vom 22.11.2022 und stellt die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO formell fest.

 

Ja: 23  Nein: 0    genehmigt

 

 

 

Beschluss 2:

 

In Kenntnis des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung 2021 vom 22.11.2022 beschließt der Stadtrat die Entlastung des Ersten Bürgermeisters, vgl. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO, Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO.