Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12B „An der Südtangente“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Änderung umfasst das Grundstück Flur Nr. 1560/15 der Gemarkung Altdorf.

 

Ja: 17  Nein: 6                             genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12B „An der Südtangente“ nach §§ 3 Abs. 2. 4 Abs. 2 i.V.m. §13a BauGB.