Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1 Gemeinde Berg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Gemeinde Berg wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 2 Markt Feucht

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Marktes Feucht wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 3 Landratsamt Nürnberger Land

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Landratsamt Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen und wird in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Planungsrecht

Der Hinweis zum Flächennutzungsplan wird im dortigen Verfahren behandelt.

 

Immissionsschutz

Eine gesonderte Stellungnahme des Sachgebietes Immissionsschutz zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren liegt nicht vor. Die Immissionsbelange wurden aber im Vorfeld mit dem Sachgebiet abgestimmt und die Festsetzungen abgestimmt. Die Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung des Sachgebietes wurden beachtet und sind bei den getroffenen Festsetzungen berücksichtigt. Der Immissionsschutz ist daher angemessen sichergestellt.

 

Naturschutz

Die getroffenen Festsetzungen über die Zulässigkeit von beleuchteten Werbeanlagen sowie von Beleuchtungen wird redaktionell ein Hinweis auf Art. 11a Satz 3 Bay-NatSchG ergänzt.

 

Die Angaben zu den Vergrämungsmaßnahmen werden redaktionell korrigiert und richtiggestellt. Artenschutzrechtliche Belange sind jeder gewährleistet.

 

Die Zulässigkeit der Anwendung von Heumulch wird entsprechend der Ausführungen der Fachbehörde gelöscht. Die Korrektur dient der Klarstellung und hat keine Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung.

 

Bodenschutz

Die Hinweise zu Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Wasserrecht

Zu den Hinweisen des Sachgebiets Wasserrecht ist anzumerken:

 

Der Hinweis zur Genehmigungspflicht von Anlagen an Gewässern wird zur Kenntnis genommen. Veranlassungen ergeben sich nicht.

 

Zu 1: Das Wasserwirtschaftsamt wurde gesondert beteiligt und hat eine eigene Stellungnahme abgegeben. Diese wird gesondert behandelt.

 

Zu 2: Ausführungen zur Nutzung der Geothermie sind in der Begründung zum Bebauungsplan bereits enthalten. Auch ein Hinweis auf die Genehmigungspflicht ist enthalten.

 

Zu 3: Der Hinweis bzgl. Grundwasserabsenkungen ist in der Begründung zum Bebauungsplan bereits enthalten.

 

Zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ist allgemein zu beachten. Konkrete Festsetzungen diesbezüglich sind nicht erforderlich.

 

Zu 5: Die ordnungsgemäße Entwässerung kann hergestellt werden. Der Verweis auf die Entwässerungssatzung der Stadt Altdorf ist im Bebauungsplan enthalten.

 

Zu 6 und 7: Die Hinweise auf die NWFreiV und die TRENGW sind in der Begründung zum Bebauungsplan bereits enthalten.

 

Zu 8: Die Angaben werden im Abschnitt Entwässerung redaktionell im Sinne der Klarstellung ergänzt.

 

Zu 9: Die Angaben werden im Abschnitt Entwässerung redaktionell im Sinne der Klarstellung ergänzt.

 

Zu 10: Die Angaben werden im Abschnitt Entwässerung redaktionell im Sinne der Klarstellung ergänzt.

 

Die Aussagen zur Informationsgrad der Stellungnahme und der Abwägungsverpflichtung der Stadt Altdorf werden zur Kenntnis genommen. Sie fließen in die Abwägungsentscheidungen ein. Auswirkungen auf die vorliegende Planung ergeben sich hieraus nicht.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 4 Planungsverband Region Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte der Stellungnahme vom 19.04.2022 sind bei der Planung entsprechend der erfolgten Abwägung beachtet. Es ergeben sich auch nach erneuter Prüfung keine anderweitigen Abwägungssachverhalte. An der getroffenen Abwägung kann festgehalten werden. Es ergeben sich somit keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 5 Regierung von Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

Die Inhalte der Stellungnahme vom 21.04.2022 sind bei der Planung entsprechend der erfolgten Abwägung beachtet. Es ergeben sich auch nach erneuter Prüfung keine anderweitigen Abwägungssachverhalte. An der getroffenen Abwägung kann festgehalten werden. Es ergeben sich somit keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 6 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte der Stellungnahme vom 26.04.2022 sind bei der Planung entsprechend der erfolgten Abwägung beachtet. Es ergeben sich auch nach erneuter Prüfung keine anderweitigen Abwägungssachverhalte. An der getroffenen Abwägung kann festgehalten werden. Die Entwässerungsplanung wird im Weiteren mit der Fachbehörde abgestimmt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 7 Staatliches Bauamt Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte der Stellungnahme vom 12.04.2022 sind bei der Planung entsprechend der erfolgten Abwägung beachtet. Es ergeben sich auch nach erneuter Prüfung keine anderweitigen Abwägungssachverhalte. An der getroffenen Abwägung kann festgehalten werden. Es ergeben sich somit keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 8 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg wird zur Kenntnis genommen. Die geforderten Informationen und Unterlagen werden nach Rechtskraft des Bebauungsplans übermittelt.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 9 Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten Roth Weißenburg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahmen der Fachbereiche vom 29.03.2022 sind bei den Planungen entsprechend der erfolgten Abwägung beachtet. Sie wurden nochmal geprüft und abgewogen. An der bisherigen Abwägung kann festgehalten werden, so dass sich keine Veranlassungen aus der Stellungnahme ergeben.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschuss 10 Deutsche Telekom Technik GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Die Angaben zu Straßennamen und Hausnummer werden nach Vergabe durch die Stadt Altdorf übermittelt.

Die Emailadresse für zukünftige Planverfahren wird entsprechend hinterlegt und angewendet.

 

Der Versorger wird im Rahmen der weiteren Planungsschritte eingebunden und die notwendigen Aspekte abgestimmt. Aktuell können noch keine Angaben zum Planungsbüro übermittelt werden. Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine ausschließliche Privatbaumaßnahme für die „lediglich“ neue Hausanschlüsse zu erstellen sind.

 

Der Vorhabenträger wird dem Versorger seinen Versorgungsbedarf übermitteln, so dass dieser sein bestehendes Versorgungsnetz überprüfen kann. Ausbauerfordernisse innerhalb der überplanten Flächen werden vom Vorhabenträger direkt mit dem Versorger abgestimmt. Bestimmungen auf Ebene des Bebauungsplans sind nicht notwendig.

 

Die Aussagen zur Kostentragung werden zur Kenntnis genommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Erschließung einer gewerblichen Nutzfläche für die lediglich neue Hausanschlüsse herzustellen sind. Soweit im Zuführungsbereich öffentliche Grundstücke mitgenutzt werden müssen, kann die Nutzung auf Basis der geltenden Regelungen erfolgen. Abweichende Festsetzungen hiervon sind nicht notwendig.

 

Privatwege sind nicht festgesetzt. Die Forderung nach Festsetzung von Leitungsrechten zu Gunsten des Versorgers ist daher weder möglich noch erforderlich. Die Forderung ist daher zurückzuweisen.

 

Die weitere Planung wird, wie bereits dargelegt, mit dem Versorger abgestimmt und dieser intensiv beteiligt sowie die koordinierte und wirtschaftliche Ausführung gewährleistet.

 

Der Forderung nach einem Verzicht auf die Möglichkeit einer Anpassung der Verkehrswege nach Errichtung der Telekommunikationstrassen kann nicht entsprochen werden! Anpassungen im Rahmen der getroffenen Festsetzungen sind zulässig. Es fehlt h. E. die Ermächtigung für eine entsprechende Festsetzung.

 

Die Detailplanungen des Vorhabenträgers obliegen dem Vorhabenträger. Vorgaben im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans können h. E. mangels Ermächtigungsgrundlage nicht getroffen werden. Auch der städtebauliche Vertrag ist hier kein geeignetes Mittel Verpflichtungen zu Gunsten Dritter zu vereinbaren. Die Forderungen werden dem Vorhabenträger übermittelt, bzgl. des vorliegenden Bebauungsplans aber nicht berücksichtigt.

 

Das Merkblatt wird bei den weiteren Planungen beachtet. Ein Hinweis auf die Beachtung ist bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.

 

Der Hinweis zur Bauweise außerhalb des Plangebietes wird zur Kenntnis genommen. Er ist für die vorliegende Planung aber nicht relevant.

 

Der Hinweis zur zeitlichen Abfolge der Planungen und Ausführung werden zur Kenntnis genommen. Die Beachtung erfolgt durch den Vorhabenträger.

 

Die Aussagen zur Versorgungslage des Versorgers werden zur Kenntnis genommen. Klarzustellen ist, dass hier ein Gewerbegebiet und KEIN Wohngebiet entwickelt wird. Aktuell ist die Nutzung durch einen Unternehmer vorgesehen.

 

Im Plangebiet sind keine Erschließungs-straßen festgesetzt. Wie bereits erläutert, ist aktuell die Nutzung durch einen Unternehmer geplant, so dass lediglich neue Hausanschlussanlagen erstellt werden müssen. Die diesbezüglichen Leitungs-trassen sind zwischen Vorhabenträger und Versorger zu bestimmen. Den Forderungen ist auf Ebene des Bebauungsplans nicht zu entsprechen. Da keine öffentlichen Straßen geplant sind, kann auch keine Übermittlung von „Realstraßen“ erfolgen. Die für das Grundstück geplante Hausnummer wird nach Vergabe mitgeteilt.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 11 Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ wird zur Kenntnis genommen, es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 12 N-ERGIE Netz GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 25.03.2022 ist bei den Planungen entsprechend der erfolgten Abwägung beachtet. Sie wurde nochmal geprüft und abgewogen. An der bisherigen Abwägung kann festgehalten werden, so dass sich keine Veranlassungen aus der Stellungnahme ergeben.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

Beschluss 13 PLEDOC GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der PLEDOC GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 14 Stadtwerke Altdorf

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen, und wird in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Wasser

Die Hinweise zur Versorgungslage werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Maßgaben zu Abständen von Versorgungsleitungen, Mindestabständen zu anderen Leitungen werden bei der Erschließungsplanung beachtet. Die Planungen werden mit dem Versorger abgestimmt.

 

Die Hinweise zur Löschwasserversorgung sind entsprechend bei der Planung beachtet und in der Begründung dargelegt.

 

Strom

Die Lage der 20 kV-Leitung ist bekannt und die allgemeine Lage von bestehenden Ver- und Entsorgungstrassen im Plangebiet als Hinweis im Bebauungsplan dargestellt.

Der Versorger wird intensiv an den Planungen beteiligt und die notwendigen Abstimmungen durchgeführt. Die Maßgaben zu den Mindestabständen von Bäumen zu Kabeltrassen werden im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.

 

Die weiteren Hinweise werden dem Vorhabenträger zur Beachtung übermittelt. Auf Ebene des Bebauungsplans ergeben sich hieraus keine Veranlassungen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 15 TenneT TSO GmbH

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 16 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 17 DB AG – DB Immobilien

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der DB AG – DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen und wird in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

Auf der geplanten Ausgleichsfläche im Nahbereich zur Bahn soll ein artenreiches Extensivgrünland entwickelt werden. Gefährdungen des Bahnbetriebes sind daraus nicht zu erwarten. Die Bahntrasse verläuft hier zudem auf einem Damm oberhalb der Ausgleichsfläche, so dass auch aus diesem Grund Gefährdungen durch die geplante Ausgleichsfläche ausgeschlossen sind.

Die weiteren ausführlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind aber nach sorgsamer Abwägung für die geplante Ausgleichsfläche sowie deren Bewirtschaftung nicht von Belang. Es werden keine Gebäude geplant!

Die Bepflanzung erfolgt als artenreiche Extensivwiese. Es sind keine Gehölzpflanzungen vorgesehen.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 18 IHK Nürnberg für Mittelfranken

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 19 Immobilien Freistaat Bayern

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

Die eingegangene Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Veranlassung.

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 20 Polizeiinspektion Altdorf b. Nürnberg

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der eingegangenen Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 62 Am Ziegelholz“ der Stadt Altdorf bei Nürnberg.

 

Die eingegangene Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf b. Nürnberg wird zur Kenntnis genommen, und in Abwägung aller Belange wie folgt behandelt:

 

Die Verkehrsabwicklung und Verkehrssicherheit wurde im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht und die Leistungsfähigkeit der Anbindung an die Staatsstraße nachgewiesen. Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklungen auf der Autobahn sind nicht erkennbar. Eingriffe in die Flächen der Autobahn sind weder geplant noch erforderlich.

Die Ausschilderung des Gewerbegebietes ist mit den bestehenden Beschilderungen ausreichend. Zusätzliche Beschilderungen sind nicht geplant

 

Ja: 20  Nein: 0                             genehmigt

 

 

Beschluss 21 Bund Naturschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von der Stellungnahme des BUND Naturschutz. An der Planung wird nach sorgsamer Würdigung der Einwände des BN festgehalten. Der Tipp-Fehler in der Zuordnung des geplanten Zielbiotops in Anlehnung an die Biotopwertlisten der BayKompV wird redaktionell korrigiert. Korrekt ist hier der Biotoptyp G312 (Trockenmagerrasen) statt G313. Die Angabe wird redaktionell korrigiert.