Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewebegebiet Unterwellitzleithen“ in der Fassung vom 12.01.2023 unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung gefassten Beschlüsse als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einem Planblatt mit darauf bezeichneten Festsetzungen, Hinweisen und Verfahrensmerkmalen sowie der dazu gehörenden Begründung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abschließenden Verfahrensschritte durchzuführen.