Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Beschluss Nr. 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 unter dem Arbeitstitel „Gewerbegebiet und Sondergebiet Einzelhandel An der Neumarkter Straße“ (geänderter Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB). Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens umfasst den Umgriff des bestehenden Bebauungsplans Nr. 18 und ist dem beigefügten Lageplan (rot gestrichelte Linie) zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst den Bestand (redaktionelle Anpassung), einen gewerblichen Bereich (GEe nach BauNVO) sowie ein „Sondergebiet Einzelhandel“ (gelb schraffiert).

 

Ja: 17  Nein: 4                             genehmigt

 

 

Beschluss Nr. 2:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Umsetzbarkeit eines Einzelhandelszentrums mit Vollsortimenter, Discounter und Drogeriemarkt mit der Regierung von Mittelfranken sowie dem übergeordneten Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Landesentwicklung abzustimmen.