Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und vom Antrag zur Nutzungsänderung eines Zweifamilienhauses in eine soziale Einrichtung/Unterkunft bzw. Wohnheim, auf dem Grundstück Flur-Nr. 454 der Gemarkung Altdorf, an der Hersbrucker Str. und lehnt den Antrag für die Unterbringung von 49 Personen aufgrund der hohen Wohnungsdichte ab.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO in der vorliegenden Form nicht erteilt, da die geplante Nutzungsänderung von der Art und dem Maß der baulichen Nutzung als überfrachtet und die Einhaltung und Wahrung geordneter und gesunder Wohnverhältnisse in diesem Fall als nicht mehr erfüllt angesehen werden. Die vorhandene Zahl der Stellplätze wird als nicht ausreichend erachtet.