Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt die vorliegenden Planunterlagen des Entwurfs für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Am Tabakacker“ und beschließt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 13b BauGB. Vor der förmlichen Beteiligung ist der städtebauliche Vertrag abzuschließen.