Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

1. Beschluss:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12B „An der Südtangente“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flur Nrn. 1548, 1549, 1550/2, 1551/2, 1573/4, 1567/5, 1557/4 jeweils der Gemarkung Altdorf sowie Teilfläche der Fl. Nrn. 1550 jeweils der Gemarkung Altdorf.

 

Ja: 21  Nein: 0                             genehmigt

 

 

2. Beschluss:


Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12b „An der Südtangente“ die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.