Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für die Grundstücke Flur Nr. 494/65 und 494/56 der Gemarkung Altdorf die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren).