Sitzung: 29.02.2024 Stadtrat der Stadt Altdorf
Beschluss: genehmigt
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0
Vorlage: GL/0008/2024
Beschluss: zu a) Möglichkeit der ausschließlichen digitalen amtlichen Bekanntmachung
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt einer Neufassung des § 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Altdorf b.Nürnberg vom 07.05.2020 wie folgt zu:
Art der
Bekanntmachung
(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Stadtverwaltung im Rathaus, Röderstraße 10, 90518 Altdorf, zur Einsichtnahme niedergelegt werden und
die Niederlegung digital über das Internet auf der städtischen
Homepage „www.altdorf.de“ bekannt
gegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst,
wenn die Satzung oder Verordnung in der Stadtverwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann
die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und
wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den
Akten genommen.
(2) Wird
eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich
zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.
Beschluss: Ja: 21 Nein: 1
genehmigt
Beschluss: zu b) Errichtung von Konten und Depots und
die Anlegung von Geld bei Geldinstituten
Der Stadtrat hat Kenntnis vom
Sachverhalt und beschließt, in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt
Altdorf b.Nürnberg vom 07.05.2024 im § 8 Buchstabe d) den ersten Spiegelstrich „Die Errichtung von
Konten und Depots und die Anlegung von Geld bei Geldinstituten“ zu streichen.
Gleichzeitig wird der §13 Absatz 2 Nr. 2 Punkt um folgenden Buchstabe g) ergänzt:
„Die Errichtung von Konten und Depots, sowie die Anlegung von Geld bei
Geldinstituten bis zu einer Höhe von 2.000.000 € pro Einzelfall.“