Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekurantrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Verkaufsläden im Erdgeschoss auf dem Grundstück Flur Nr. 398; Gem. Altdorf. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.

Der Ablösung von maximal zwei zusätzlichen Stellplätzen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen abzuschließen.