Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, das Bauvorhaben zurückzustellen, da zunächst konkrete Angaben zu den später beabsichtigten Grundstücksteilungen zu machen sind. Die Einhaltung der festgesetzten GFZ sowie einer umgebungsüblichen Bebauungsdichte muss für jedes der neu entstehenden Grundstücke gewährleistet sein, um im Nachhinein nicht zu einer Rechtswidrigkeit zu führen.