Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. §
36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zum
Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines
Doppelhauses auf Flur-Nummern 10/11, 10/12 und 10/13 der Gemarkung Röthenbach
im Ortsteil Röthenbach. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.