1. Beschluss:
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt aus Gründen der Sicherheit die Befreiung von der städtischen Baumschutzverordnung zur Fällung von zwei Eschen auf dem Grundstück Flur Nr. 10/7 Gem. Röthenbach. Ebenso werden die beantragten Pflege- und Sicherungsmaßnahmen an den beiden Eichen genehmigt. Die beantragte Fällung der Eiche Nr. 4 (Alter 150-200 Jahre und Umfang 435 cm) wird abgelehnt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
2. Beschluss:
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt. Die nicht
genehmigte und bereits gefällte Eiche Nr. 4 (Alter 150-200 Jahre und Umfang 435
cm) stellt gem. §§ 4 und 9 der städt. Baumschutzverordnung eine
Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einer entsprechenden Geldbuße (in Höhe des
Baumwertes von ca. 5000 €) zu belegen.
Es ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Der
Vorfall ist zusätzlich der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt
Nürnberger Land zu melden.