Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt aus Gründen der Sicherheit die Befreiung von der städtischen Baumschutzverordnung zur Fällung von zwei Eschen auf dem Grundstück Flur Nr. 10/7 Gem. Röthenbach. Ebenso werden die beantragten Pflege- und Sicherungsmaßnahmen an den beiden Eichen genehmigt. Die beantragte Fällung der Eiche Nr. 4 (Alter 150-200 Jahre und Umfang 435 cm) wird abgelehnt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt. Die nicht genehmigte und bereits gefällte Eiche Nr. 4 (Alter 150-200 Jahre und Umfang 435 cm) stellt gem. §§ 4 und 9 der städt. Baumschutzverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einer entsprechenden Geldbuße (in Höhe des Baumwertes von ca. 5000 €)  zu belegen.

 

Es ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Der Vorfall ist zusätzlich der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land zu melden.