Der Stadtrat hat
Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt dem Antrag auf Fällung einer Linde auf dem
Grundstück Flur-Nr. 83/0 Gemarkung Altdorf zu. Die Befreiung von der städt.
Baumschutzverordnung ergeht unter der Auflage, dass eine entsprechende Ersatzpflanzung
im Ortsteil Hagenhausen vorzunehmen ist.