Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 17

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und ändert den bestehenden Planungsauftrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 dahingehend, dass neben der Ausweisung von Sonder- und Gewerbegebieten auch ein allgemeines Wohngebiet im Anschluss an die bestehende Bebauung an der Schulstraße auszuweisen ist. Gewerbe-, Sonder- und Wohngebiet soll dabei in einem Verhältnis von ca. 1,5:1,1 abgebildet werden.