Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1: Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten wurde erstellt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: DB Immobilien

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der DB AG, DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3: Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Mitteilung zur weiteren Versorgung wird rechtzeitig vor Beginn der Erschließungsplanung von Seiten der Stadt Altdorf erfolgen. Die Trassenlage ist in den öffentlichen Flächen möglich und vorgesehen. Eine Aussage zur Nutzung von Privatwegen kann nur im Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB sichergestellt werden.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4: Gemeinde Schwarzenbruck

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Schwarzenbruck wird zur Kenntnis genommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses an die Autobahn BAB A3. Nach fachlichem Ermessen ist daher davon auszugehen, dass aus dem Geltungsbereich zu erwartender Fernverkehr über die Autobahn in und aus dem Gebiet fließen wird. Überprüfungen in Navigationsprogrammen (bspw. Google Maps) haben dies bestätigt. Fernverkehr durch das Gemeindegebiet von Schwarzenbruck ist diesbezüglich nur im Falle von Vollsperrungen auf den Autobahnen zu erwarten. Dies ist aber eine grundsätzliche Thematik, welche durch die vorliegenden Planungen nicht wesentlich beeinflusst oder verändert wird. Ziel- und Quellverkehr aus Arbeitspendlern kann sich in Abhängigkeit der späteren Arbeitnehmerstruktur und deren Wohnorte ergeben. Hierzu können aber auf Ebene der Bauleitplanung hinsichtlich der Quellorte des Verkehrs keine Abschätzungen vorgenommen werden da weder Unternehmen noch Herkunft der Arbeitnehmer bekannt sind. Unmittelbare Belastungen können sich im interkommunalen Verkehr zwischen beiden Orten ergeben. Dies ist aber aufgrund der zentralörtlichen Funktion beider Kommunen als Mittelzentren defacto unvermeidlich. Die mitgeteilten Bedenken betreffen daher grundsätzliche Themenkomplexe, welche durch die Planungen, wenn überhaupt, nur unwesentlich beeinflusst werden.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5: IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme wurde planerisch ermittelt und berücksichtigt. Die Dachbegrünung wird bereits empfohlen. Die Anregung zur Fassadenbegrünung wird als Empfehlung in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6: Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberg Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates des Landkreises Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung und der Hinweis zu den Feuerwehrzufahren wird in die Begründung textlich aufgenommen. Die Stadt Altdorf wird den Hinweis zur Lage und Standortwahl eines neuen Feuerwehrhauses in diesem Sinne berücksichtigen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7: Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG technische Fragen, wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Immissionsschutz, wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Stellungnahme wurde die Ausweisung des Gebiets in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert. Außerdem wurden noch weitere Festsetzungen getroffen um die Auswirkungen des Gewerbegebiets auf das angrenzende Wohngebiet zu mildern und weiterhin gesunde Wohnverhältnisse zu ermöglichen.

Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land, SG Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8: Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Es besteht großer Bedarf an Gewerbeflächen. In der gesamten Region mangelt es an Flächen für ansiedlungswillige Betriebe. Laut Gewerbeflächenkonzept des Landkreises Nürnberger Land, gibt es derzeit im Gesamten Landkreis nur noch 5,68% freie Gewerbeflächen. Die Stadt Altdorf möchte durch die Ausweisung dazu beitragen den Mangel an geeigneten Gewerbeflächen zu mindern. Die Flächen sind im Gewerbeflächenkonzept auch als hervorragend geeignet eingestuft. Deshalb wurde die Planung einer Stadthalle zurückgestellt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9: Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und in der Zeitplanung berücksichtigt. Die Auflagen zum Bebauungsplan sind in der für den Flächennutzungsplan üblichen Detailschärfe berücksichtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10. Stadtwerke Altdorf GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis genommen und bei der Umsetzung berücksichtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 11. Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von den vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Altdorf.

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 02.08.2017 wurde bei der Planung berücksichtigt.

Die Ausführungen in der Begründung werden ergänzt. Aufgrund der Topographie wird eine Ableitung in Richtung Ludersheim vorgesehen. Die Bestandssituation in Ludersheim wird bei der erforderlichen Drosselung der Ableitung beachtet und die Drosselmenge mit der Fachbehörde abgestimmt. Eine Versickerung im Planungsgebiet oder dem Umfeld ist nicht möglich. In Ludersheim befindet sich inzwischen ein Hochwasserschutzkonzept in Aufstellung.

Der Hinweis zur Sickerfähigkeit wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung bezüglich der Forderung nach Versickerung dahingehend geändert, dass eine Versickerung umzusetzen ist, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Im Übrigen ist das Oberflächenwasser in den öffentlichen Oberwasserkanal einzuleiten.

Die weiteren Hinweise werden in der weiteren Planung berücksichtigt.