Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Änderungen wurden eingearbeitet.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die landwirtschaftlichen Belange werden bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen berücksichtigt. Sofern landwirtschaftlich als Acker oder Grünland beim Landwirtschaftsamt gemeldete Flächen zur Ausweisung von Ausgleichsflächen herangezogen wurden, ist i. d. R. in Anpassung auf das jeweilige Entwicklungsziel der Ausgleichsfläche eine zumindest extensive Nutzung weiterhin möglich.

Ein zusätzlicher Ausgleich kommt erst dann zum Tragen, wenn trotz der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und nach Bilanzierung des Ausgangszustandes gegenüber dem Planungszustand weiterhin nachteilige Auswirkungen für Natur und Landschaft bestehen.

Ein Ausgleich über den Eingriff selbst ist gemäß der Kompensationsermittlung nach der BayKompV und hier dem § 8 (4) BayKompV möglich. In diesem Verfahren erfolgt die Kompensationsermittlung allerdings gem. dem „Leitfaden: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Um im o. g. Sinne eine Reduzierung des Bedarfs an Ausgleichsflächen mit dem Eingriff selbst zu erreichen konnte im Sinne des Minderungsgebotes eine Teilfläche des Plangebietes von 5.299 qm durch Festsetzung als naturnahe Fläche bilanzierungsneutral gewertet werden. Auch führen umfangreiche Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet zur Verringerung des Faktors bei Ermittlung des Ausgleichsbedarfs. Die Aufwertung der Ausgleichsflächen bezieht sich auf die ursprüngliche laut der beim Landwirtschaftsamt gemeldeten Nutzung. Eine Doppelbelegung von ausgewiesenen Ausgleichsflächen mit laufenden Agrarumweltmaßnahmen ist nicht gegeben.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3. Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein Verkehrsgutachten liegt vor und wird ergänzt.

Flächen für die Schaffung einer zusätzlichen Wendemöglichkeit für die Winterdienstfahrzeuge im Gewerbegebiet östlich des Knotenpunktes AS Altdorf/St 2240 ist aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Die für eine regelkonforme Wendemöglichkeit notwendigen Flächen können aufgrund der topographischen Verhältnisse nicht ohne zusätzlichen Eingriff nach Nordwesten in Richtung der dortigen Biotopstrukturen ermöglicht werden. Dies wird als nicht vertretbar angesehen. Für die verkehrstechnisch sichere Anordnung einer Wendemöglichkeit müsste diese zudem aus dem Aufstellbereich der Lichtsignalanlage (LSA) heraus nach Osten verschoben werden. Dies betrifft im Minimum den mittels Sperrflächen gekennzeichneten Bereich. Die Anordnung einer Wendemöglichkeit in diesem Bereich würde aus planerischer Sicht zusätzliche Gefahren durch unkontrollierte Wendevorgänge anderer, nicht berechtigter Fahrzeuge, hervorrufen. Die hiermit einhergehenden Risiken sind als hoch zu bewerten. Zu dem ist festzustellen, dass die Erschließung des Planungsgebietes als Ringstraße ausgebildet ist. Dementsprechend kann statt einem Wendevorgang auch eine Durchfahrung der Ringstraße erfolgen um die Fahrtrichtung zu wechseln. Der zeitliche Nachteil gegenüber einen Wendevorgang ist hierbei aus planerischer Sicht zu vernachlässigen. Der Forderung wird daher nicht nachgekommen. Eine gesonderte Wendeanlage wird nicht vorgesehen. Der Fahrtrichtungswechsel mittels Durchfahren der Ringstraße wird als ausreichende Wendemöglichkeit angesehen, die Sicherheitsrisiken aus einer gesonderten Wendeanlage sind als hoch zu bewerten. Die im vorliegenden Fall notwendigen Maßnahme stehen im deutlichen Widerspruch zum Nutzen und Vorteil.

Die notwendigen Vereinbarungen werden mit den Straßenbaulastträgern vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausverhandelt und beschlossen.

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

Die landwirtschaftlichen Belange werden bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen berücksichtigt. Die an Ausgleichsflächen angrenzende Flächen werden in ihrer Bewirtschaftungseigenschaft nicht beeinträchtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 5. Bundesnetzagentur

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird zur Kenntnis genommen. Gebäudehöhen über 20m sind im Plangebiet nicht zulässig.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Abteilung B - Koordination Bauleitplanung

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

 

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7. DB Immobilien

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8. Deutsche Telekom Technik

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Mitteilung zur weiteren Versorgung wird rechtzeitig vor Beginn der Erschließungsplanung erfolgen. Die Trassenlage ist in den öffentlichen Flächen möglich und vorgesehen. Eine Aussage zur Nutzung von Privatwegen kann nur im Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB sichergestellt werden.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9. Gemeinde Schwarzenbruck

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Gemeinde Schwarzenbruck wird zur Kenntnis genommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses an die Autobahn BAB A3. Nach fachlichem Ermessen ist daher davon auszugehen, dass aus dem Geltungsbereich zu erwartender Fernverkehr über die Autobahn in und aus dem Gebiet fließen wird. Überprüfungen in Navigationsprogrammen (bspw. Google Maps) haben dies bestätigt. Fernverkehr durch das Gemeindegebiet von Schwarzenbruck ist diesbezüglich nur im Falle von Vollsperrungen auf den Autobahnen zu erwarten. Dies ist aber eine grundsätzliche Thematik, welche durch die vorliegenden Planungen nicht wesentlich beeinflusst oder verändert wird. Ziel- und Quellverkehr aus Arbeitspendlern kann sich in Abhängigkeit der späteren Arbeitnehmerstruktur und deren Wohnorte ergeben. Hierzu können aber auf Ebene der Bauleitplanung hinsichtlich der Quellorte des Verkehrs keine Abschätzungen vorgenommen werden da weder Unternehmen noch Herkunft der Arbeitnehmer bekannt sind. Unmittelbare Belastungen können sich im interkommunalen Verkehr zwischen beiden Orten ergeben. Dies ist aber aufgrund der zentralörtlichen Funktion beider Kommunen als Mittelzentren defacto unvermeidlich. Die mitgeteilten Bedenken betreffen daher grundsätzliche Themenkomplexe, welche durch die Planungen, wenn überhaupt, nur unwesentlich beeinflusst werden.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10. Immobilien Freistaat Bayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11. IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zu Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme wurde planerisch ermittelt und berücksichtigt. Die Dachbegrünung wird bereits empfohlen. Die Anregung zur Fassadenbegrünung wird als Empfehlung in die textliche Festsetzung aufgenommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12. Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung wird in die Begrünung textlich aufgenommen. Der Hinweis zu den Feuerwehrzufahrten wird in die Begründung aufgenommen. Weiterhin wird der Hinweis zur Lage und Standortwahl des neuen Feuerwehrhauses berücksichtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 13. Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Landratsamtes, Fachstelle für technische Fragen, wird zur Kenntnis genommen. Die Gliederung in GE1, GE2, GE3, GE4 ist aus landschaftsplanerischen und schallschutztechnischen Gründen erforderlich.

Nach dem Höhenaufmaß von IB Christofori fällt das Gelände in Nordwestrichtung auf einer Länge von ca. 75m von ca. 453,00 auf ca. 445,00 m, d.h. um 8 m (Gefälle ca. 10,5%) Betroffen ist das Gebiet GE 1 bzw. das Regenrückhaltebecken mit anschließender Grünfläche, das den Höhenunterschied durch Böschungsbegrünung zur Zufahrtsstraße ausgleichen kann.

Gemäß B-Plan können Stützmauer an Zufahrten im Einzelfall zugelassen werden.

In der momentanen Planungsphase sind die Zufahrten zu den Gewerbegebieten noch nicht festgelegt. Von der Topographie betroffen, ist das Gewerbegebiet Nr. 1 im nord-westlichen Bereich.

Die Art der Stützmauer ist abhängig von der Architektur, die Höhe der Stützmauer ist abhängig von der NN Höhe des Gebäudes.

Möglich sind z.B. Beton -Mauerscheiben oder Stützwände aus Gabionen.

Die übrigen Hinweise der Fachstelle für technische Fragen wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Die Stellungnahme SG Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme wurde die Ausweisung des Gebiets in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert. Außerdem wurden noch weitere Festsetzungen getroffen um die Auswirkungen des Gewerbegebiets auf das angrenzende Wohngebiet zu mildern. Die übrigen Hinweise des SG Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Die Stellungnahme des SG Naturschutz wird Zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsbedarf wurde gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ wie folgt berechnet:

Zunächst erfolgte die Einstufung des Bestandes im Plangebiet gemäß seiner Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in die passende Kategorie I, II oder III.

Dann wurde die geplante zukünftige Nutzung im Plangebiet entsprechend ihrem Versiegelungsgrad oder ihrer Eingriffsschwere in Flächen mit hoher Eingriffsschwere (Typ A) und Flächen mit niedriger bis mittlerer Eingriffsschwere (Typ B) eingestuft. Durch anschließende Verschneidung der laut o.g. Einstufung bewerteten Bestands- und Planungsflächen ergeben sich verschiedene Beeinträchtigungsintensitäten, denen jeweils Spannen von Kompensationsfaktoren zugeordnet sind. Der gewählte Faktor ist jeweils zu begründen. Der so ermittelte flächenmäßige Ausgleichsbedarf liegt bei rd. 29.000 qm.

Dem ermittelten flächenmäßige Ausgleichsbedarf von rd. 29.000 qm stehen ausgewiesene Ausgleichsflächen von rd. 29.000 qm gegenüber. Für jede Ausgleichsfläche liegt ein Beschrieb der Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen vor.

Die Stadt Altdorf hat sich mit den Ausgleichsmaßnahmen beschäftigt. In der erneuten Beteiligung werden die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich dargestellt. Für die geforderten artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen wurden entsprechende Flächen ausgewiesen und Maßnahmen festgelegt. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Die Hinweise der SG Bodenrechtliche und Wasserrechtliche Belange werden zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 14. Main Donau Netzgesellschaft

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Belange der Versorgung sind auch in der Planung im Sinne des § 9 Abs. 1 BauGB vorgesehen worden. Die Regeln zum Abstand der Baumpflanzungen zu der Leitungsachse wird in der Begründung hingewiesen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 15. Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Es besteht großer Bedarf an Gewerbeflächen. In der gesamten Region mangelt es an Flächen für ansiedlungswillige Betriebe. Laut Gewerbeflächenkonzept des Landkreises Nürnberger Land, gibt es derzeit im Gesamten Landkreis nur noch 5,68% freie Gewerbeflächen. Die Stadt Altdorf möchte durch die Ausweisung dazu beitragen den Mangel an geeigneten Gewerbeflächen zu mindern. Die Flächen sind im Gewerbeflächenkonzept auch als hervorragend geeignet eingestuft. Deshalb wurde die Planung einer Stadthalle zurückgestellt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 16. Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die erforderliche Vereinbarung mit den Straßenbaulastträgern wird durch die Stadt Altdorf geschlossen. Die erforderlichen Planungen der Verkehrslage werden erstellt und zusammen mit den geforderten Nachweisen den Straßenbaulastträgern zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Die benannten Zeitschritte werden beachtet. Die Bauverbotszonen sind im zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan bereits festgesetzt. Die Unterlagen werden, wie angefordert, mit Abschluss des Verfahrens übergeben.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 17. Stadtwerke Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

Beschluss 18. Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 19. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 02.08.2017 wurde bei der Planung berücksichtigt.

Die Ausführungen in der Begründung werden ergänzt. Aufgrund der Topographie wird eine Ableitung in Richtung Ludersheim vorgesehen. Die Bestandssituation in Ludersheim wird bei der erforderlichen Drosselung der Ableitung beachtet und die Drosselmenge mit der Fachbehörde abgestimmt. Eine Versickerung im Planungsgebiet oder dem Umfeld ist nicht möglich. In Ludersheim befindet sich inzwischen ein Hochwasserschutzkonzept in Aufstellung.

Der Hinweis zur Sickerfähigkeit wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung bezüglich der Forderung nach Versickerung dahingehend geändert, dass eine Versickerung umzusetzen ist, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Im Übrigen ist das Oberflächenwasser in den öffentlichen Oberwasserkanal einzuleiten.          

Die weiteren Hinweise werden in der weiteren Planung berücksichtigt und der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.