Beschluss 1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Änderungen wurden eingearbeitet.
Ja: 23
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die landwirtschaftlichen Belange werden bei
der Ausweisung von Ausgleichsflächen berücksichtigt. Sofern landwirtschaftlich
als Acker oder Grünland beim Landwirtschaftsamt gemeldete Flächen zur
Ausweisung von Ausgleichsflächen herangezogen wurden, ist i. d. R. in Anpassung
auf das jeweilige Entwicklungsziel der Ausgleichsfläche eine zumindest
extensive Nutzung weiterhin möglich.
Ein zusätzlicher Ausgleich kommt erst dann
zum Tragen, wenn trotz der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung
und nach Bilanzierung des Ausgangszustandes gegenüber dem Planungszustand
weiterhin nachteilige Auswirkungen für Natur und Landschaft bestehen.
Ein Ausgleich über den Eingriff selbst ist gemäß der Kompensationsermittlung nach der BayKompV und hier dem § 8 (4) BayKompV möglich. In diesem Verfahren erfolgt die Kompensationsermittlung allerdings gem. dem „Leitfaden: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Um im o. g. Sinne eine Reduzierung des Bedarfs an Ausgleichsflächen mit dem Eingriff selbst zu erreichen konnte im Sinne des Minderungsgebotes eine Teilfläche des Plangebietes von 5.299 qm durch Festsetzung als naturnahe Fläche bilanzierungsneutral gewertet werden. Auch führen umfangreiche Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet zur Verringerung des Faktors bei Ermittlung des Ausgleichsbedarfs. Die Aufwertung der Ausgleichsflächen bezieht sich auf die ursprüngliche laut der beim Landwirtschaftsamt gemeldeten Nutzung. Eine Doppelbelegung von ausgewiesenen Ausgleichsflächen mit laufenden Agrarumweltmaßnahmen ist nicht gegeben.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3. Autobahndirektion Nordbayern, Dienststelle Fürth
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein Verkehrsgutachten liegt vor und wird ergänzt.
Flächen für die Schaffung einer zusätzlichen
Wendemöglichkeit für die Winterdienstfahrzeuge im Gewerbegebiet östlich des
Knotenpunktes AS Altdorf/St 2240 ist aufgrund der begrenzten
Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Die für eine regelkonforme Wendemöglichkeit
notwendigen Flächen können aufgrund der topographischen Verhältnisse nicht ohne
zusätzlichen Eingriff nach Nordwesten in Richtung der dortigen Biotopstrukturen
ermöglicht werden. Dies wird als nicht vertretbar angesehen. Für die
verkehrstechnisch sichere Anordnung einer Wendemöglichkeit müsste diese zudem
aus dem Aufstellbereich der Lichtsignalanlage (LSA) heraus nach Osten
verschoben werden. Dies betrifft im Minimum den mittels Sperrflächen
gekennzeichneten Bereich. Die Anordnung einer Wendemöglichkeit in diesem
Bereich würde aus planerischer Sicht zusätzliche Gefahren durch unkontrollierte
Wendevorgänge anderer, nicht berechtigter Fahrzeuge, hervorrufen. Die hiermit
einhergehenden Risiken sind als hoch zu bewerten. Zu dem ist festzustellen,
dass die Erschließung des Planungsgebietes als Ringstraße ausgebildet ist.
Dementsprechend kann statt einem Wendevorgang auch eine Durchfahrung der
Ringstraße erfolgen um die Fahrtrichtung zu wechseln. Der zeitliche Nachteil
gegenüber einen Wendevorgang ist hierbei aus planerischer Sicht zu
vernachlässigen. Der Forderung wird daher nicht nachgekommen. Eine gesonderte
Wendeanlage wird nicht vorgesehen. Der Fahrtrichtungswechsel mittels
Durchfahren der Ringstraße wird als ausreichende Wendemöglichkeit angesehen,
die Sicherheitsrisiken aus einer gesonderten Wendeanlage sind als hoch zu
bewerten. Die im vorliegenden Fall notwendigen Maßnahme stehen im deutlichen
Widerspruch zum Nutzen und Vorteil.
Die notwendigen Vereinbarungen werden mit
den Straßenbaulastträgern vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ausverhandelt
und beschlossen.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und beachtet.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die landwirtschaftlichen Belange werden bei
der Ausweisung von Ausgleichsflächen berücksichtigt. Die an Ausgleichsflächen
angrenzende Flächen werden in ihrer Bewirtschaftungseigenschaft nicht beeinträchtigt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5. Bundesnetzagentur
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird zur Kenntnis genommen. Gebäudehöhen über 20m sind im Plangebiet nicht zulässig.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Abteilung B -
Koordination Bauleitplanung
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7. DB Immobilien
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der DB Immobilien wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8. Deutsche Telekom Technik
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Mitteilung zur weiteren Versorgung wird rechtzeitig vor Beginn der Erschließungsplanung erfolgen. Die Trassenlage ist in den öffentlichen Flächen möglich und vorgesehen. Eine Aussage zur Nutzung von Privatwegen kann nur im Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB sichergestellt werden.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9. Gemeinde Schwarzenbruck
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Gemeinde Schwarzenbruck wird zur Kenntnis genommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses an die Autobahn BAB A3. Nach fachlichem Ermessen ist daher davon auszugehen, dass aus dem Geltungsbereich zu erwartender Fernverkehr über die Autobahn in und aus dem Gebiet fließen wird. Überprüfungen in Navigationsprogrammen (bspw. Google Maps) haben dies bestätigt. Fernverkehr durch das Gemeindegebiet von Schwarzenbruck ist diesbezüglich nur im Falle von Vollsperrungen auf den Autobahnen zu erwarten. Dies ist aber eine grundsätzliche Thematik, welche durch die vorliegenden Planungen nicht wesentlich beeinflusst oder verändert wird. Ziel- und Quellverkehr aus Arbeitspendlern kann sich in Abhängigkeit der späteren Arbeitnehmerstruktur und deren Wohnorte ergeben. Hierzu können aber auf Ebene der Bauleitplanung hinsichtlich der Quellorte des Verkehrs keine Abschätzungen vorgenommen werden da weder Unternehmen noch Herkunft der Arbeitnehmer bekannt sind. Unmittelbare Belastungen können sich im interkommunalen Verkehr zwischen beiden Orten ergeben. Dies ist aber aufgrund der zentralörtlichen Funktion beider Kommunen als Mittelzentren defacto unvermeidlich. Die mitgeteilten Bedenken betreffen daher grundsätzliche Themenkomplexe, welche durch die Planungen, wenn überhaupt, nur unwesentlich beeinflusst werden.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10. Immobilien Freistaat Bayern
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Immobilien Freistaat Bayern wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11. IHK Nürnberg für Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird zu Kenntnis genommen. Die Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme wurde planerisch ermittelt und berücksichtigt. Die Dachbegrünung wird bereits empfohlen. Die Anregung zur Fassadenbegrünung wird als Empfehlung in die textliche Festsetzung aufgenommen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12. Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung wird in die Begrünung textlich aufgenommen. Der Hinweis zu den Feuerwehrzufahrten wird in die Begründung aufgenommen. Weiterhin wird der Hinweis zur Lage und Standortwahl des neuen Feuerwehrhauses berücksichtigt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 13. Landratsamt Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Landratsamtes, Fachstelle für technische Fragen, wird zur Kenntnis genommen. Die Gliederung in GE1, GE2, GE3, GE4 ist aus landschaftsplanerischen und schallschutztechnischen Gründen erforderlich.
Nach dem Höhenaufmaß von IB
Christofori fällt das Gelände in Nordwestrichtung auf einer Länge von ca. 75m
von ca. 453,00 auf ca. 445,00 m, d.h. um 8 m (Gefälle ca. 10,5%) Betroffen ist
das Gebiet GE 1 bzw. das Regenrückhaltebecken mit anschließender Grünfläche,
das den Höhenunterschied durch Böschungsbegrünung zur Zufahrtsstraße
ausgleichen kann.
Gemäß B-Plan können
Stützmauer an Zufahrten im Einzelfall zugelassen werden.
In der momentanen
Planungsphase sind die Zufahrten zu den Gewerbegebieten noch nicht festgelegt.
Von der Topographie betroffen, ist das Gewerbegebiet Nr. 1 im nord-westlichen Bereich.
Die Art der Stützmauer ist
abhängig von der Architektur, die Höhe der Stützmauer ist abhängig von der NN
Höhe des Gebäudes.
Möglich sind z.B. Beton
-Mauerscheiben oder Stützwände aus Gabionen.
Die übrigen Hinweise der
Fachstelle für technische Fragen wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Die Stellungnahme SG
Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme wurde
die Ausweisung des Gebiets in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert.
Außerdem wurden noch weitere Festsetzungen getroffen um die Auswirkungen des
Gewerbegebiets auf das angrenzende Wohngebiet zu mildern. Die übrigen Hinweise
des SG Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Die Stellungnahme des SG
Naturschutz wird Zur Kenntnis genommen. Der Kompensationsbedarf wurde gemäß dem
Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ wie folgt berechnet:
Zunächst erfolgte die
Einstufung des Bestandes im Plangebiet gemäß seiner Bedeutung für den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild in die passende Kategorie I, II oder III.
Dann wurde die geplante
zukünftige Nutzung im Plangebiet entsprechend ihrem Versiegelungsgrad oder
ihrer Eingriffsschwere in Flächen mit hoher Eingriffsschwere (Typ A) und
Flächen mit niedriger bis mittlerer Eingriffsschwere (Typ B) eingestuft. Durch
anschließende Verschneidung der laut o.g. Einstufung bewerteten Bestands- und
Planungsflächen ergeben sich verschiedene Beeinträchtigungsintensitäten, denen
jeweils Spannen von Kompensationsfaktoren zugeordnet sind. Der gewählte Faktor
ist jeweils zu begründen. Der so ermittelte flächenmäßige Ausgleichsbedarf
liegt bei rd. 29.000 qm.
Dem ermittelten flächenmäßige
Ausgleichsbedarf von rd. 29.000 qm stehen ausgewiesene Ausgleichsflächen von
rd. 29.000 qm gegenüber. Für jede Ausgleichsfläche liegt ein Beschrieb der
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen vor.
Die Stadt Altdorf hat sich mit den Ausgleichsmaßnahmen beschäftigt. In
der erneuten Beteiligung werden die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen für
den artenschutzrechtlichen Ausgleich dargestellt. Für die geforderten
artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen wurden entsprechende Flächen ausgewiesen
und Maßnahmen festgelegt. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
berücksichtigt.
Die Hinweise der SG
Bodenrechtliche und Wasserrechtliche Belange werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 14. Main Donau Netzgesellschaft
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Belange der Versorgung sind auch in der Planung im Sinne des § 9 Abs. 1 BauGB vorgesehen worden. Die Regeln zum Abstand der Baumpflanzungen zu der Leitungsachse wird in der Begründung hingewiesen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 15. Regierung von Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Regierung von
Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.
Es besteht großer Bedarf an
Gewerbeflächen. In der gesamten Region mangelt es an Flächen für ansiedlungswillige
Betriebe. Laut Gewerbeflächenkonzept des Landkreises Nürnberger Land, gibt es
derzeit im Gesamten Landkreis nur noch 5,68% freie Gewerbeflächen. Die Stadt
Altdorf möchte durch die Ausweisung dazu beitragen den Mangel an geeigneten
Gewerbeflächen zu mindern. Die Flächen sind im Gewerbeflächenkonzept auch als
hervorragend geeignet eingestuft. Deshalb wurde die Planung einer Stadthalle
zurückgestellt.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 16. Staatliches Bauamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Die erforderliche Vereinbarung mit den Straßenbaulastträgern wird durch die Stadt Altdorf geschlossen. Die erforderlichen Planungen der Verkehrslage werden erstellt und zusammen mit den geforderten Nachweisen den Straßenbaulastträgern zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Die benannten Zeitschritte werden beachtet. Die Bauverbotszonen sind im zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan bereits festgesetzt. Die Unterlagen werden, wie angefordert, mit Abschluss des Verfahrens übergeben.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 17. Stadtwerke Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 18. Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Ja: 23 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 19. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 02.08.2017 wurde bei der Planung berücksichtigt.
Die Ausführungen in der Begründung werden ergänzt. Aufgrund der Topographie wird eine Ableitung in Richtung Ludersheim vorgesehen. Die Bestandssituation in Ludersheim wird bei der erforderlichen Drosselung der Ableitung beachtet und die Drosselmenge mit der Fachbehörde abgestimmt. Eine Versickerung im Planungsgebiet oder dem Umfeld ist nicht möglich. In Ludersheim befindet sich inzwischen ein Hochwasserschutzkonzept in Aufstellung.
Der Hinweis zur Sickerfähigkeit wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung bezüglich der Forderung nach Versickerung dahingehend geändert, dass eine Versickerung umzusetzen ist, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Im Übrigen ist das Oberflächenwasser in den öffentlichen Oberwasserkanal einzuleiten.
Die weiteren Hinweise werden in der weiteren Planung berücksichtigt und der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.