Beschluss 1:
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1
BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zur
Bauvoranfrage; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 Wohneinheiten und
Tiefgarage; Flur Nr. 1707; Gem. Altdorf. Sollte es zu einer Einigung mit dem
Nachbarn bezüglich einer Zufahrt im Osten des Grundstücks Fl-Nr. 1707 geben,
wird auch dieser zugestimmt.
Ja: 13 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2:
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass bezüglich
der vorhandenen Überbauung des städtischen Flurstücks Flur Nr. 1697/11
(Breslauer Str.) durch die Garage des Grundstücks Flur Nr. 1708 eine
Grenzfeststellung durchzuführen und der Grundstücksverlauf in der Folge
entsprechend zu bereinigen ist.