Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage; Flur Nr. 1707; Gem. Altdorf. Sollte es zu einer Einigung mit dem Nachbarn bezüglich einer Zufahrt im Osten des Grundstücks Fl-Nr. 1707 geben, wird auch dieser zugestimmt.

 

Ja: 13  Nein: 0                  genehmigt

 

 

Beschluss 2:

 

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass bezüglich der vorhandenen Überbauung des städtischen Flurstücks Flur Nr. 1697/11 (Breslauer Str.) durch die Garage des Grundstücks Flur Nr. 1708  eine Grenzfeststellung durchzuführen und der Grundstücksverlauf in der Folge entsprechend zu bereinigen ist.