Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1
BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf
Vorbescheid zum Neubau von 2
Einfamilienhäusern mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Flur- Nr. 232/7
Gemarkung Grünsberg im Ortsteil Weinhof. Ebenso werden die beantragten
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bezug auf die Zahl der
Vollgeschosse (II als E+I), die Überschreitung der Baugrenze im Süden, der
Bauweise (E+I+D als nicht VG), der Dachneigung (25°) der Traufhöhe (5,89 m),
und der Garagen- und Stellplatzstandorte erteilt. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens
ist das Vorhaben erneut dem Ausschuss vorzulegen.