Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum  Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Flur- Nr. 232/7 Gemarkung Grünsberg im Ortsteil Weinhof. Ebenso werden die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bezug auf die Zahl der Vollgeschosse (II als E+I), die Überschreitung der Baugrenze im Süden, der Bauweise (E+I+D als nicht VG), der Dachneigung (25°) der Traufhöhe (5,89 m), und der Garagen- und Stellplatzstandorte erteilt. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens ist das Vorhaben erneut dem Ausschuss vorzulegen.