Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Flur- Nr. 2693/3 Gem. Altdorf im Ortsteil Lenzenberg . Die Beantragten Befreiungen hinsichtlich der Bauweise E+D (als jeweiliges Vollgeschoß) und einer Dachneigung von 45° werden entsprechend den eingereichten Unterlagen erteilt. Das Kellergeschoß darf kein Vollgeschoß sein. Die im Bauplan nachgewiesenen notwendigen 3 Stellplätze (Doppelgarage und separater Stellplatz) sind vor Bezugsfertigkeit herzustellen. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.