Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 141/1 Gem. Röthenbach; Röthenbacher Str. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten. Die notwendigen Stellplätze sind vor Bezugsfertigkeit herzustellen und nachzuweisen.