Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 6 Doppelhaushälften (Haus 1 bis 6) auf dem Grundstück Flur Nr. 2869; Gem. Altdorf, Lenzenberg 33. Die notwendigen Stellplätze sind herzustellen und nachzuweisen. Die entsprechenden Leitungs- und Fahrtrechte sind für die Grundstücke untereinander dinglich zu sichern. Die GFZ ist für jedes später entstehende Grundstück zu beachten und einzuhalten. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten.