Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1. Autobahndirektion Nordbayern

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Autobahndirektion Nordbayern wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein entsprechender Vertrag wird erstellt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2: Bund Naturschutz

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen.

Es besteht ein großer Bedarf an Gewerbeflächen. In der gesamten Region mangelt es an Flächen für ansiedlungswillige Betriebe. Dies ist insbesondere an den erheblichen und zahlreichen Anfragen von Gewerbetreibenden nach freien Gewerbeflächen ersichtlich. Dahingehend kam es bereits zu Abwanderungen von Betrieben aufgrund der fehlenden bzw. nicht passenden Flächen. Laut Gewerbeflächenkonzept des Landkreises Nürnberger Land, gibt es derzeit im gesamten Landkreis nur noch 5,68% freie Gewerbeflächen. Die Stadt Altdorf möchte durch die Ausweisung dazu beitragen den Mangel an geeigneten Gewerbeflächen zu mindern. Derzeit gibt es kaum noch verfügbare und erschlossene Gewerbeflächen. Die Planung der Stadthalle wurde unter anderem auch aufgrund des Mangels an derartigen Flächen zurückgestellt. In der Begründung wird der Bedarf an Gewerbeflächen im Punkt 1.1 "Anlass der Planung" ausführlicher thematisiert

Die Forderung bezüglich des städtischen Eigentums kann in diesem Fall nicht realisiert werden.

Die Flächen befinden sich derzeit fast ausschließlich in privater Hand. Inwieweit die Stadt nach dem Umlegungsverfahren Flächen zum Verkauf zur Verfügung hat, kann erst nach der Durchführung des Umlegungsverfahrens festgestellt werden. Natürlich wird eine möglichst schnelle und komplette Belegung der neu entstandenen Flächen angestrebt

Der Insektenschutz bei Werbeanlagen wird im Rahmen der Hinweise berücksichtigt.

Die Forderung hinsichtlich der Stellplatzanlagen wird nicht berücksichtigt.

Von den 7000 qm Fläche SO Hotel sind ca. 2400 qm als Grünfläche ausgewiesen. Im östlichen Bereich des Gebiets ist der Grünstreifen sogar 13 Meter breit. In der Summe werden mind. 34 % der gesamten Grundstücksfläche als Fläche mit Grünbindung festgelegt. So bleiben ca. 4500 qm zur Bebauung. Diese Fläche könnte unter- und überbaut werden. Dafür sind die möglichen städtebaulichen Festlegungen getroffen. Weitere Festlegungen sind vom Stadtrat nicht erwünscht.

Die Errichtung von Parkflächen sind für das „SO Hotel“ gesetzlich vorgeschrieben, außerhalb dieser gesetzlichen Erfordernisse sind keine weiteren kommerziellen Parkierungsnutzungen zugelassen. Eine detailliertere Festsetzung der Lage der Stellplätze könnte nur unter Darlegung besonderer städtebaulicher Gründe erfolgen. Für Festsetzungen über eine technische Bauausausführung von Stellplätzen fehlt die Ermächtigungsgrundlage. Die Durchgrünung der Stellplätze soll u.a. auch der Vermeidung von Überhitzung versiegelter Flächen dienen. Nach dem vorliegenden Bodengutachten ist nicht von einer wesentlichen Versickerungsfähigkeit auszugehen, insofern kann die Regelung des Bebauungsplans der Stellungnahme gerecht werden

 

Die Forderung hinsichtlich einer Dachflächenbegrünung wurde bereits durch den Stadtrat beraten und abgelehnt. Eine Dachflächenbegrünung soll weiterhin freiwillig bleiben.

Der Forderung nach Gestaltung des Regenrückhaltebeckens (RRB) als dauerhaft „wasserführend“ kann nicht nachgekommen werden. Ein Dauerstau im RRB müsste als Zusatzvolumen in der Ausführung des RRB berücksichtigt werden. Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des RRB und des notwendigen Rückhaltevolumens als wassertechnisches Bauwerk muss dieses regelmäßig gewartet und ggf. geräumt werden.

Eine eigenständige Entwicklung als Amphibienbiotop erscheint unter diesen Randbedingungen fraglich. Weiterhin würde dies ein erhebliches Zusatzvolumen und eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme bedeuten, die eine Erweiterung des Gebietes zur Folge hätten. Auch temporär führende Wasserstellen bieten einigen Amphibien potentielle Habitatstrukturen. Weiterhin liegt an dieser Stelle kein stehendes Grundwasser vor. Damit wird das RRB in Trockenzeiten austrocknen. Jedoch sind auch temporär wasserführende Gewässer wertvoll.

Die benannte Entfernung zum nächsten Amphibienbiotop am Waldfriedhof beträgt Luftlinie ca. 1 km. Die Amphibien müssten zum Erreichen der RRB Flächen eine Staatsstraße, eine Gemeindeverbindungsstraße, die Bahnstrecke Nürnberg – Altdorf sowie die Siedlungsstrukturen des Sportplatzes queren. Zudem besteht ein Höhenunterschied von ca. 28 m welcher überwunden werden müsste.

Nachdem viele Aktivitäten und gerade Wanderungsaktivitäten von Amphibien abends bzw. nachts erfolgen und es durchaus einige wanderungsfreudigere Arten gibt, bei denen v.a. die Jungtiere unterwegs sind, wäre langfristig eine Besiedelung vom Weiher des Waldfriedhofs aus durchaus möglich.

Hier ist sicherlich das dann benötigte Zusatzvolumen (Hitzeperiode) recht groß und damit entsteht wiederum eine weitere Flächeninanspruchnahme.

Auch nach der Position der unteren Naturschutzbehörde wäre die dauerhafte Wasserführung des RRB unter den gegeben Planungsumständen nicht zweckmäßig.

Nachdem hier kein anstehendes Grundwasser vorliegt, wird das RRB in Trockenzeiten ohnehin austrocknen.

Als Fazit wird übereinstimmend festgestellt, dass auch temporäre Gewässer per se wertvoll sind.

Das anfallende Oberflächenwasser aus dem Planungsgebiet kann aufgrund der bestehenden geologischen Verhältnisse nicht im Planungsgebiet versickert werden. Entsprechend der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll die Entwässerung neuer Siedlungsstrukturen im Trennsystem erfolgen. D.h. Schmutz- und Oberflächenwasser sollen getrennt gefasst und abgeleitet werden.

Ein vollständiger Verbleib des Wassers im Planungsgebiet, durch Nutzung als Brauchwasser oder Verdunstung, ist in Abwägung aller Belange nicht zu erwarten.

Im Sinne einer gesicherten Erschließung ist daher seitens der Stadt Altdorf ein ordnungsgemäßer Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser zu planen.

Da eine Versickerung oder vollständige Nutzung im Planungsgebiet nicht möglich ist, soll anfallendes Oberflächenwasser, das nicht versickert werden kann, gem. den Vorgaben des WHG direkt oder über eine Kanalisation in ein Gewässer eingeleitet werden.

Die geforderte Überleitung in einen Retentionsraum im Umfeld des Planungsgebietes ist mangels geeigneter Flächen und der Topographie nicht möglich. Es verbleibt nur eine Ableitung zu einem Gewässer. Dies ist regelkonform mit den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Aufgrund der topographischen Verhältnisse kann eine Ableitung des Oberflächenwassers zum nächsten Gewässer nur nach Nordwesten in Richtung Ludersheim und von dort zum Röthenbach hin erfolgen.

Für Ludersheim wird zurzeit ein gesondertes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet um das Gefährdungspotential für den Ortsteil zu reduzieren. Die sich aus dem Konzept ergebenden Hochwasserschutzmaßnahmen werden entsprechend der Möglichkeiten zum Grunderwerb, den finanziellen Mitteln sowie den notwendigen Genehmigungsverfahren umgesetzt. Dies ist jedoch nicht Teil des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.

Entsprechend der bekannten Rahmenbedingungen und Gefährdungspotentiale erfolgt die geplante Ableitung aus dem neuen Baugebiet daher nur gedrosselt. D. h. das anfallende Oberflächenwasser wird im geplanten Rückhaltebecken im Planungsgebiet zunächst gesammelt und ggf. gereinigt und von dort nur gedrosselt über die bestehenden Grabenstrukturen in Richtung Ludersheim abgeleitet.

Die Drosselmenge der Ableitung wird so eingestellt, dass diese dem anfallenden natürlichen Oberflächenwasserabfluss der bisherigen landwirtschaftlichen Flächen im Planungsgebiet entspricht.

Somit entstehen für den Ortsteil Ludersheim und die tiefer liegenden Gewässer keine über das bereits jetzt bestehende Maß hinausgehenden zusätzlichen Gefährdungen. Dies ergibt sich aus dem zeitverzögerten Ablauf der Oberflächenwassermengen. Zusätzliche Gefährdungen des Umfeldes entstehen aus den Planungen somit in Abwägung aller Belange nicht.

Die Forderung hinsichtlich der Kompensationsmaßnahme Feldlerche wird berücksichtigt. Umweltbericht, Eingriff/Ausgleich und Bilanzierung werden geändert.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3. Deutsche Telekom Technik

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4. Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Stellungnahme des Immissionsschutzes werden textliche Ergänzungen in den Hinweisen aufgenommen. Die Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt, indem ein Gutachten im Genehmigungsverfahren gefordert werden kann. Der Hinweis hinsichtlich der radioaktiven Stoffe wird berücksichtigt.

Die Stellungnahme des SG Naturschutz wird berücksichtigt. Die entsprechenden Unterlagen werden ergänzt und geändert.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

 

 

Beschluss 5. Main Donau Netzgesellschaft

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 6. PLEdoc GmbH

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße".Die Stellungnahme der PLEdoc wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt

 

Ja: 22  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7. Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die PI wird im weiteren Verfahren rechtzeitig durch die genehmigungspflichtigen Planungen in Kenntnis gesetzt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8. Regierung von Mittelfranken

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen.

Im Laufe des Verfahrens wurde durch den STR in seiner Sitzung im Januar 2018 beschlossen, an dieser Stelle keine Stadthalle anzusiedeln. Grund dafür war unter anderen ein fehlender ÖPNV Anschluss, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht in dem Gebiet wohnt und dass andere Bereiche als vorteilhafter angesehen wurden. Ein weiterer Grund waren die fehlenden Gewerbeflächen.

Diese offene Fläche wurde dann, auch aufgrund der fehlenden Gewerbeflächen, in ein Gewerbegebiet umgewandelt. Es besteht, wie aus dem Gewerbeflächenkonzept des LRA Nürnberger Land (2018) ersichtlich ist, erheblicher Bedarf an Gewerbeflächen im gesamten Bereich des Nürnberger Landes. Auch sind bereits Unternehmen aus Altdorf abgewandert, da sie dort keine für sich passenden Gewerbeflächen vorgefunden haben. Das Gewerbeflächenkonzept ist auf der Seite des LRA Nürnberger Land einsehbar. Durch die gute Anbindung an die Autobahn A3 ist diese Fläche für die Ausweisung von Gewerbe gut geeignet.

In der Begründung wird der Bedarf an Gewerbefläche im Pkt. 1.1 Anlass der Planung thematisiert und ergänzt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9. Stadtwerke Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10 Staatliches Bauamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Ein entsprechender Vertrag wird mit den Straßenbaulastträgern durch die Stadt Altdorf geschlossen. Die erforderlichen Planungen der Verkehrsanlage werden erstellt und zusammen mit den geforderten Nachweisen den Straßenbaulastträgern zur weiteren Abstimmung vorgelegt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

Ja: 23  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 12: Stellungnahme der Öffentlichkeit

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 "An der Nürnberger Straße"

Das anfallende Oberflächenwasser aus dem Planungsgebiet kann aufgrund der bestehenden geologischen Verhältnisse nicht im Planungsgebiet versickert werden. Entsprechend der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll die Entwässerung neuer Siedlungsstrukturen im Trennsystem erfolgen. D.h. Schmutz- und Oberflächenwasser sollen getrennt gefasst und abgeleitet werden.

Das anfallende Oberflächenwasser, das nicht versickert werden kann, ist direkt oder über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der topographischen Verhältnisse kann eine Ableitung des Oberflächenwassers zum nächsten Gewässer nur nach Nordwesten in Richtung Ludersheim und von dort zum Röthenbach hin erfolgen.

Für Ludersheim wird zurzeit ein gesondertes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet um das Gefährdungspotential für den Ortsteil zu reduzieren. Die sich aus dem Konzept ergebenden Hochwasserschutzmaßnahmen werden entsprechend der Möglichkeiten zum Grunderwerb, den finanziellen Mitteln sowie den notwendigen Genehmigungsverfahren umgesetzt. Dies ist jedoch nicht Teil des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.

Entsprechend der bekannten Rahmenbedingungen und Gefährdungspotentiale erfolgt die geplante Ableitung aus dem neuen Baugebiet nur gedrosselt. D. h. das anfallende Oberflächenwasser wird in einem Rückhaltebecken im Planungsgebiet zunächst gesammelt und von dort nur gedrosselt über die bestehenden Grabenstrukturen in Richtung Ludersheim abgeleitet.

Die Drosselmenge der Ableitung wird so eingestellt, dass diese dem anfallenden natürlichen Oberflächenwasserabfluss der bisherigen landwirtschaftlichen Flächen im Planungsgebiet entspricht.

Somit entstehen für den Ortsteil Ludersheim keine über das bereits jetzt bestehende Maß hinausgehenden zusätzlichen Gefährdungen. Für die bestehenden Gefährdungspotentiale für Ludersheim aus dem südöstlichen Einzugsgebiet nach Ludersheim werden im Rahmen des benannten gesonderten Hochwasserschutzkonzeptes Maßnahmen bestimmt und umgesetzt.

Die Bedenken des Einwendungsführers werden daher in der Abwägung aller Belange nicht geteilt. Aus den vorliegenden Planungen ist nicht mit Verschärfungen der Hochwassergefährdung in Ludersheim zu rechnen.

Die Einwendungen werden daher in Abwägung aller Belange, insbesondere den geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Oberflächenwasserrückhaltung sowie der fehlenden Versickerungsmöglichkeit in Planungsgebiet, zurückgewiesen.