Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für die Flächen Flur Nr. 70, 70/1 der Gemarkung Röthenbach und die Flur Nrn. 659 (Tfl) und 660, Gemarkung Penzenhofen. Die eingetragene Dienstbarkeit im Grundbuch ist zu beachten.

Die erforderlichen Kosten für Gutachten, Erschließung und Planung gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Ja: 24  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass mit dem Antragsteller ein Vertrag abgeschlossen werden soll, der u.a. regelt, dass innerhalb von 3 Jahren eine Bebauung zu erfolgen hat.

 

Ja: 24  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ein Planungsbüro zu beauftragen ist.