Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert. Der bestehende Bachlauf südlich des Baugebietes wird und wurde im Planungsablauf berücksichtig.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 2. Deutsche Telekom Technik

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme und das grundsätzliche Einverständnis der Deutschen Telekom Technik werden zur Kenntnis genommen.

Ein Instruktionsverfahren mit Übermittlung der erforderlichen Informationen wird baldmöglichst durchgeführt. Im geplanten Straße und Wegenetz können Schaltkästen im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Eine Koordinierung mit Bauablaufplan wird erfolgen. Privatwege sind nicht vorgesehen. Festlegungen zu erforderlichen Mindestabständen bei Pflanzungen sind in den Festsetzungen notiert.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme, die Hinweise und das grundsätzliche Einverständnis werden dankend zur Kenntnis genommen und beachtet. Sollten Bodendenkmäler, Gegenstände etc. vorgefunden werden, wird das Amt, wie gefordert, informiert.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 4. Polizeiinspektion Altdorf

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtbreite der geplanten Verkehrsfläche beträgt 6,50 m und beinhaltet einen 1,25 m breiten Mehrzweckstreifen mit einem Anschlag von 3 cm, der das Parken in diesem Bereich gestattet. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist für einen Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Mit dieser Lösung können auch die Grundstückszufahrten variabel gestaltet werden. Die Führung des Mehrzweckstreifens orientiert sich an dem bestehenden Mehrzweckstreifen der beiden bestehenden Straßen Finken- und Falkenweg, um die Leitungsführung (Stromkabel usw.) sowie die Anbindungen („Gehweg“) zu erleichtern. Verkehrsrechtliche Festlegungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und werden durch die zuständige Verkehrsbehörde festgelegt. Die Kurvenbereiche wurden unter der Bedingung, dass keine Fahrzeuge im Kurvenbereich parken dürfen, hinsichtlich der erforderlichen Schleppkurven gestaltet.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 5. Landratsamt Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme und das grundlegende Einverständnis des Landratsamtes Nürnberger Land wird dankend zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis des überarbeiteten Flächennutzungsplans wird entsprechend berücksichtigt.

Die geplante Erschließung über die derzeitig bestehenden Wendeschleifen für Rettungsfahrzeuge und künftige Anwohner wurde im Vorfeld geprüft und als ausreichend erachtet.

Das neue Baugebiet weist nur sechs Bauparzellen auf, die Verkehrsbelastung wird daher nur unwesentlich ansteigen.

Die Darstellung des Planungsgebietes als WR „Reines Wohngebiet“ wird aufgrund des gesetzlichen Gedankens der Wohnraumschaffung beibehalten.

Die Grundflächenzahl des WR1 wurde von GRZ = 0,45 auf GRZ = 0,40 angepasst. Die GFZ ist gemäß BauNVO auf 1,2 begrenzt. Die im B-Plan maximal limitierte GFZ von 0,9 liegt im Rahmen des zulässigen Maßes.

Das Planzeichen zur Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzung wurde im Bebauungsplan ergänzt, der § 23 BauNVO in den Festsetzungen nach Planzeichen Punkt 2 durch § 16 BauNVO ersetzt und darstellerische Anpassungen im Bebauungsplan und dem dazugehörigen Planverzeichnis vorgenommen. Die Unterteilung der Gebäude in unterschiedliche Haustypen ist dementsprechend nicht (mehr) erforderlich.

Das Planzeichen I+D im WR 2 wurde durch I ersetzt und in der textlichen Festsetzung als Schemaskizze dargestellt.

Im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Altdorf sind keine Festlegungen zur Form der Dächer sowie eine möglichst große Freiheit hinsichtlich Gebäude-formen/-typen vorgesehen.

Dachneigungen (bis auf Flachdach wegen Definition) wurden von der Stadt Altdorf daher nicht festgelegt. Die maximal erlaubten Gebäudehöhen sowie die Zuordnung der Gebäude/Dachformen wurden konkretisiert und damit vereinfacht.

Der Bezugspunkt „straßenseitiger Zugang“ für die Bezugshöhe FOK erscheint ausreichend festgelegt. In Verbindung mit der gering bewegten Straßengradiente ist das Bezugsniveau nachvollziehbar fixiert.

Eine NN-Höhe wurde daher nicht festgelegt. Die Anmerkung zu Haustyp 3 wurde mit der obigen Ausführung bereits behandelt.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

 

Beschluss 6. Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Altdorf/Winkelhaid

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme und das grundlegende Einverständnis des Bund Naturschutz in Bayern wird dankend zur Kenntnis genommen.

Der Einwand einer besseren Nachnutzung durch abgetrennte Wohneinheiten stellt keinen planungsrechtlichen Belang des §9 BauGB dar.

Die vorgeschlagene Gestaltung der Wohneinheiten fügt sich nicht in die von Einfamilienhäusern geprägte Umgebung ein.

Auf eine privatrechtliche Verpflichtung der Nutzung von Solarenergie auf dem Dach wird aufgrund der gewünschten Flexibilität der Dachformen verzichtet.

Auf die Begrünung der Flachdächer mit Wiesenpflanzen und -kräutern wird als Möglichkeit verwiesen. Zusätzlich besteht durch die Entwässerungssatzung ein Anreiz aufgrund der geringeren Niederschlagswassergebühren.

Eine verpflichtende Einhaltung eines Abstandes von 10cm zwischen Boden und Zaun wird aufgrund der vorzunehmenden Höhenanpassungen der Grundstücke nicht zwingend festgesetzt.

Genauere Angaben zu dem Punkt 2.1 Bepflanzungsgebot hinsichtlich der Randbegrünung wurden ergänzt und Obstbäume zur Eigenversorgung in die Artenliste aufgenommen. Es sind 3 Sträucher je 10 m in der Randbegrünung sowie ein Baum pro 500 m² Grundstücksfläche zu pflanzen.

Der Einbau von Regenwasserzisternen wird grundsätzlich empfohlen, jedoch aufgrund des hohen Grundwasserstandes nicht festgesetzt.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 7. Stadt Altdorf, Bautechnik

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Stellungnahme der Stadt Altdorf, Bautechnik, und das grundlegende Einverständnis werden dankend zur Kenntnis genommen.

Zu Pkt. 1:

Abstimmungen bezüglich des weiteren Planungsablaufes werden mit dem Sachgebiet für Tiefbau der Stadt Altdorf getroffen. Nachfolgende Punkte werden beachtet.

Zu Pkt. 2:

Die Entwidmung des Teilbereiches des Flurbereinigungsweges Fl.Nr. 169/2, Gmkg. Röthenbach wird durch die Stadt Altdorf veranlasst.

Zu Pkt. 3:

Die Ableitung des Niederschlagswassers (besonders) von den Außengebieten wird im Rahmen der Projektplanung berücksichtigt. Die oberhalb des neuen Baugebiets befindliche Grünfläche gehört der Lebenshilfe. Die Fläche soll im Rahmen einer (naturschutzrechtlichen) Aufwertung, unabhängig vom B-Plan-Verfahren, gestaltet werden. Belange des Außengebietsabflusses werden damit berücksichtigt. Im Bebauungsplan ist eine durchgängige Randbegrünung vorgesehen, die zusätzlichen Schutz der Privatanwesen bietet.

Da die Gebäudefestlegung eine FOK 50 cm über Straßenniveau vorsieht (= über dem Urgelände), kann ein Schutz der Gebäude (eigenverantwortlich) vorgesehen werden.

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine „Weiße Wanne“/wasserdichte Keller dringendst zu empfehlen.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 8. Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl"

Die Stellungnahme und das grundsätzliche Einverständnis des Kreisbrandrates de Landkreises Nürnberger Land werden dankend notiert.

Hinweise und Anforderungen zum Thema Löschwasser und der Sicherstellung der Rettungswege werden zur Kenntnis genommen sowie eingehalten bzw. berücksichtigt

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 9. Bürger 1

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl"

Die Stellungnahme des Bürgers wird zur Kenntnis genommen. Die derzeitige Privatstraße "Finkenweg" (Flur Nr. 168/20) wurde von der Stadt Altdorf erworben.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 10. T.ö.B. ohne Einwendungen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl"

Bezüglich der unter Nr. 10 der Abwägungstabelle genannten Träger werden die Stellungnahmen bzw. keine Einwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung hierzu ist nicht erforderlich.

 

Ja: 20  Nein: 0                  genehmigt

 

 

 

Beschluss 11. T.ö.B ohne Stellungnahmen

 

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".

Die Zusammenstellung unter Nr. 11 wird zur Kenntnis genommen, eine weitere Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.