Beschluss 1. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert. Der bestehende Bachlauf südlich des Baugebietes wird und wurde im Planungsablauf berücksichtig.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2. Deutsche Telekom Technik
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme und das grundsätzliche Einverständnis der Deutschen Telekom Technik werden zur Kenntnis genommen.
Ein Instruktionsverfahren mit Übermittlung der erforderlichen Informationen wird baldmöglichst durchgeführt. Im geplanten Straße und Wegenetz können Schaltkästen im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Eine Koordinierung mit Bauablaufplan wird erfolgen. Privatwege sind nicht vorgesehen. Festlegungen zu erforderlichen Mindestabständen bei Pflanzungen sind in den Festsetzungen notiert.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme, die Hinweise und das grundsätzliche Einverständnis werden dankend zur Kenntnis genommen und beachtet. Sollten Bodendenkmäler, Gegenstände etc. vorgefunden werden, wird das Amt, wie gefordert, informiert.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4. Polizeiinspektion Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtbreite der geplanten Verkehrsfläche beträgt 6,50 m und beinhaltet einen 1,25 m breiten Mehrzweckstreifen mit einem Anschlag von 3 cm, der das Parken in diesem Bereich gestattet. Die verbleibende Fahrbahnbreite ist für einen Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Mit dieser Lösung können auch die Grundstückszufahrten variabel gestaltet werden. Die Führung des Mehrzweckstreifens orientiert sich an dem bestehenden Mehrzweckstreifen der beiden bestehenden Straßen Finken- und Falkenweg, um die Leitungsführung (Stromkabel usw.) sowie die Anbindungen („Gehweg“) zu erleichtern. Verkehrsrechtliche Festlegungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und werden durch die zuständige Verkehrsbehörde festgelegt. Die Kurvenbereiche wurden unter der Bedingung, dass keine Fahrzeuge im Kurvenbereich parken dürfen, hinsichtlich der erforderlichen Schleppkurven gestaltet.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5. Landratsamt Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme und das grundlegende
Einverständnis des Landratsamtes Nürnberger Land wird dankend zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis des überarbeiteten Flächennutzungsplans
wird entsprechend berücksichtigt.
Die geplante Erschließung über die derzeitig
bestehenden Wendeschleifen für Rettungsfahrzeuge und künftige Anwohner wurde im
Vorfeld geprüft und als ausreichend erachtet.
Das neue Baugebiet weist nur sechs Bauparzellen auf,
die Verkehrsbelastung wird daher nur unwesentlich ansteigen.
Die Darstellung des Planungsgebietes als WR „Reines
Wohngebiet“ wird aufgrund des gesetzlichen Gedankens der Wohnraumschaffung
beibehalten.
Die Grundflächenzahl des WR1 wurde von GRZ = 0,45
auf GRZ = 0,40 angepasst. Die GFZ ist gemäß BauNVO auf 1,2 begrenzt. Die im
B-Plan maximal limitierte GFZ von 0,9 liegt im Rahmen des zulässigen Maßes.
Das Planzeichen zur Abgrenzung der unterschiedlichen
Nutzung wurde im Bebauungsplan ergänzt, der § 23 BauNVO in den Festsetzungen
nach Planzeichen Punkt 2 durch § 16 BauNVO ersetzt und darstellerische
Anpassungen im Bebauungsplan und dem dazugehörigen Planverzeichnis vorgenommen.
Die Unterteilung der Gebäude in unterschiedliche Haustypen ist dementsprechend
nicht (mehr) erforderlich.
Das Planzeichen I+D im WR 2 wurde durch I ersetzt
und in der textlichen Festsetzung als Schemaskizze dargestellt.
Im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Altdorf sind
keine Festlegungen zur Form der Dächer sowie eine möglichst große Freiheit
hinsichtlich Gebäude-formen/-typen vorgesehen.
Dachneigungen (bis auf Flachdach wegen Definition)
wurden von der Stadt Altdorf daher nicht festgelegt. Die maximal erlaubten
Gebäudehöhen sowie die Zuordnung der Gebäude/Dachformen wurden konkretisiert
und damit vereinfacht.
Der Bezugspunkt „straßenseitiger Zugang“ für die
Bezugshöhe FOK erscheint ausreichend festgelegt. In Verbindung mit der gering
bewegten Straßengradiente ist das Bezugsniveau nachvollziehbar fixiert.
Eine NN-Höhe wurde daher nicht festgelegt. Die
Anmerkung zu Haustyp 3 wurde mit der obigen Ausführung bereits behandelt.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6. Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe
Altdorf/Winkelhaid
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme und das grundlegende
Einverständnis des Bund Naturschutz in Bayern wird dankend zur Kenntnis
genommen.
Der Einwand einer besseren Nachnutzung durch
abgetrennte Wohneinheiten stellt keinen planungsrechtlichen Belang des §9 BauGB
dar.
Die vorgeschlagene Gestaltung der Wohneinheiten fügt
sich nicht in die von Einfamilienhäusern geprägte Umgebung ein.
Auf eine privatrechtliche Verpflichtung der Nutzung
von Solarenergie auf dem Dach wird aufgrund der gewünschten Flexibilität der
Dachformen verzichtet.
Auf die Begrünung der Flachdächer mit Wiesenpflanzen
und -kräutern wird als Möglichkeit verwiesen. Zusätzlich besteht durch die
Entwässerungssatzung ein Anreiz aufgrund der geringeren
Niederschlagswassergebühren.
Eine verpflichtende Einhaltung eines Abstandes von
10cm zwischen Boden und Zaun wird aufgrund der vorzunehmenden Höhenanpassungen
der Grundstücke nicht zwingend festgesetzt.
Genauere Angaben zu dem Punkt 2.1 Bepflanzungsgebot
hinsichtlich der Randbegrünung wurden ergänzt und Obstbäume zur Eigenversorgung
in die Artenliste aufgenommen. Es sind 3 Sträucher je 10 m in der Randbegrünung
sowie ein Baum pro 500 m² Grundstücksfläche zu pflanzen.
Der Einbau von Regenwasserzisternen wird
grundsätzlich empfohlen, jedoch aufgrund des hohen Grundwasserstandes nicht
festgesetzt.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7. Stadt Altdorf, Bautechnik
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Stellungnahme der Stadt Altdorf, Bautechnik, und das grundlegende Einverständnis werden dankend zur Kenntnis genommen.
Zu Pkt. 1:
Abstimmungen bezüglich des weiteren Planungsablaufes
werden mit dem Sachgebiet für Tiefbau der Stadt Altdorf getroffen. Nachfolgende
Punkte werden beachtet.
Zu Pkt. 2:
Die Entwidmung des Teilbereiches des
Flurbereinigungsweges Fl.Nr. 169/2, Gmkg. Röthenbach wird durch die Stadt
Altdorf veranlasst.
Zu Pkt. 3:
Die Ableitung des Niederschlagswassers (besonders)
von den Außengebieten wird im Rahmen der Projektplanung berücksichtigt. Die
oberhalb des neuen Baugebiets befindliche Grünfläche gehört der Lebenshilfe.
Die Fläche soll im Rahmen einer (naturschutzrechtlichen) Aufwertung, unabhängig
vom B-Plan-Verfahren, gestaltet werden. Belange des Außengebietsabflusses
werden damit berücksichtigt. Im Bebauungsplan ist eine durchgängige Randbegrünung
vorgesehen, die zusätzlichen Schutz der Privatanwesen bietet.
Da die Gebäudefestlegung eine FOK 50 cm über
Straßenniveau vorsieht (= über dem Urgelände), kann ein Schutz der Gebäude
(eigenverantwortlich) vorgesehen werden.
Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist
eine „Weiße Wanne“/wasserdichte Keller dringendst zu empfehlen.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8. Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl"
Die Stellungnahme und das grundsätzliche
Einverständnis des Kreisbrandrates de Landkreises Nürnberger Land werden
dankend notiert.
Hinweise und
Anforderungen zum Thema Löschwasser und der Sicherstellung der Rettungswege
werden zur Kenntnis genommen sowie eingehalten bzw. berücksichtigt
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9. Bürger 1
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl"
Die Stellungnahme des Bürgers wird zur Kenntnis genommen. Die derzeitige Privatstraße "Finkenweg" (Flur Nr. 168/20) wurde von der Stadt Altdorf erworben.
Ja: 20
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Beschluss 10. T.ö.B. ohne Einwendungen
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl"
Bezüglich der unter Nr. 10 der Abwägungstabelle genannten Träger werden die Stellungnahmen bzw. keine Einwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung hierzu ist nicht erforderlich.
Ja: 20
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11. T.ö.B ohne Stellungnahmen
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 " Im Bühl".
Die Zusammenstellung unter Nr. 11 wird zur Kenntnis genommen, eine weitere Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.